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Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
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Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ILV) ist eine Form der sekundären Kostenverrechnung, die auf kostensatzbewerteten Mengen beruht. Die Leistungen sind durch ihre jeweilige Leistungsart (Bezugsgröße) charakterisiert und sind in dem Sinne gleichförmig, dass die abgegebene Leistung über eine Leistungsmenge gemessen werden kann. Die verrechneten Kosten ergeben sich aus dem Produkt von Leistungsmenge und Kostensatz. Die verrechneten Kosten werden auf der leistenden Kostenstelle entlastet und auf den empfangenden Kostenstellen belastet. Um eine ILV durchführen zu können, müssen demnach folgende Parameter bekannt sein:
- Leistende Kostenstelle
- Empfangende Kostenstelle, empfangender Auftrag, Kostenträger oder sonstiges kostentragendes Kontierungsobjekt.
- Kostensatz der leistenden Kostenstelle für die gegebene Leistungsart
- Menge der bezogenen Leistung pro Kostenstelle
Inhaltsverzeichnis |
Innerbetriebliche Leistung
Dadurch, dass Unternehmen nicht nur Leistungen verkaufen oder einkaufen, sondern auch innerhalb des Unternehmens Leistungen erbringen, wird eine Verteilung dieser auf die Kostenstellen des Unternehmens erforderlich, die diese Leistungen verbrauchen. Man unterscheidet hier zweckmäßigerweise in Hilfskosten- und Hauptkostenstellen. Die Problematik besteht darin, dass zwischen den Hilfskostenstellen ein Geflecht von Leistungen und Gegenleistungen bestehen kann. Dies soll mit der Bildung von Verrechnungssätzen für innerbetriebliche Leistungen gelöst werden.
Wertansatz
Der Betrag der verrechneten Sekundärkosten bei bekannten Leistungsmengen einer bestimmten Leistungsart hängt vom Kostensatz der abgebenden Kostenstelle ab. Dabei ist zu unterscheiden, ob zum Plankostensatz oder zum Istkostensatz verrechnet wird.
Standard-Kostensatz vs. Ist-Kostensatz
Zur Verrechnung wird in der Regel ein Kostensatz verwendet, der aus einer Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr oder aus durchschnittlichen Istkosten und -mengen von vergangenen Geschäftsjahren ermittelt wird. Dieser Kostensatz wird dann als Standard-Kostensatz vorgegeben. Bei der Verrechnung zum Standard-Kostensatz treten auf der Kostenstelle Abweichungen (Kostenüberdeckung, Kostenunterdeckung) auf. Diese können analysiert und in eine Kostensatzabweichung und eine Mengenabweichung aufgespalten werden.
Alternativ oder zusätzlich kann der Ist-Kostensatz aus Istkosten und -mengen der laufenden Periode ermittelt werden. Dieser Kostensatz sorgt für eine vollständige Verrechnung. Er unterliegt aber aufgrund der kurzfristigen Variabilität von Istkosten und -mengen größeren Schwankungen und führt so in nachgelagerten Rechnungen (z. B. Deckungsbeitragsanalyse in der Ergebnisrechnung) zu Verzerrungen.
Sinnvoll ist deshalb allenfalls eine Istkostennachverrechnung. Hierbei werden die Istmengen zuerst mit dem Standard-Kostensatz verrechnet. Danach wird der Ist-Kostensatz der Periode ermittelt. Dann erfolgt eine nochmalige Leistungsverrechnung mit den gleichen Mengen, diesmal jedoch bewertet zum Differenzkostensatz.
Differenzkostensatz = Ist-Kostensatz - Standard-Kostensatz
Bei der Interpretation und Analyse ist dabei zu beachten, dass nun der Kostenfluss in die entgegengesetzte Richtung läuft, wenn Ist-Kostensatz < Standard-Kostensatz ist.
Abgrenzung von anderen sekundären Verrechnungsfunktionen
Die ILV grenzt sich von den anderen sekundären Verrechungsverfahren ab
- Umlage
- Zuschlagsverfahren
Anwendung
Beispiele von Leistungsarten sind (Leistungseinheit in Klammer):
- Arbeitszeit [h]
- Anzahl Softwarelizenzen [Stk]
- Gesprächseinheiten (Telefon) [Stk]
- Raumnutzung [m2]
- Abteilungsleitung [MA]
Eine ILV ist exakt und kostengerecht, wenn die Kostenverrechnung den genauen (Ist-) Mengen der erbrachten Leistungen folgt. Im weiteren muss aber auch der zur Kostenermittlung verwendete Kostensatz (Stundensatz) der Leistung angemessen sein. Der Kostenempfänger kann die Kostenbelastung aus ILV direkt beeinflussen, indem er die empfangene Leistungsmenge, d. h. den Kostentreiber beeinflusst. Er hat in der Regel jedoch keinen direkten Einfluss auf den Kostensatz, denn dieser wird durch Kostenfaktoren bestimmt, die auf der Seite der leistungserbringenden Kostenstelle zu verantworten sind.
Allenfalls kann ein Kostensatz innerhalb der Branche oder auch konzernintern mittels Benchmarkvergleich beurteilt werden. Wichtig ist dabei, dass die Zusammensetzung der Leistungskomponenten die in einer ILV verrechnet werden, von allen Beteiligten richtig verstanden wird. Hierzu sind neben dem Kostenstellenbericht auch eine entsprechende Dokumentation und Kommunikation wichtig. Werden die Struktur des verrechneten Kostensatzes und die damit abgedeckten Leistungen nicht richtig verstanden, kommt es leicht zu Missverständnissen und zu verkürzter Kritik.
Bsp: Die Hardware- und Betriebskosten, die Lizenzkosten der Standardanwendungen, die Personalkosten des Anwenderhelpdesks, usw. können auf einer Servicekostenstelle PC-Arbeitsplatz gesammelt werden. Der Kostensatz pro PC-Arbeitsplatz erhält man dann durch Division der Kosten auf dieser Kostenstelle durch die geplante Anzahl der PC-Arbeitsplätze. Ein solcher Kostensatz beträgt schnell mehrere Tausend Geldeinheiten (GE) pro Jahr. Bei den leistungsempfangenden Kostenstellenleitern, die diese Kosten zu tragen haben und feststellen, dass sie privat einen ganzen Personalcomputer weit unter tausend GE beim lokalen Elektronikdiscounter kaufen können, entsteht u.U. der Eindruck, dass sie viel zu hohe Kosten verrechnet bekommen. Dieser Eindruck entsteht dann, wenn ihnen nicht bewusst ist, dass sie mit dem Kostentreiber PC-Arbeitsplatz sehr viel mehr Leistungskosten als die nackten Hardwarekosten des Personalcomputers mittragen müssen.
Siehe auch
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