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Implantierbares Hörgerät
Aus Kefk.
Implantierbare Hörgeräte sind Hörhilfen, die den ankommenden (Luft-)Schall verstärken und die verstärkten Schallschwingungen entweder über einen ins Mittelohr implantierten Wandler direkt auf die Gehörknöchelchenkette weitergeben oder mittels einer im Knochen verankerten Schraube auf den Schädelknochen und auf diesem Weg ins Innenohr übertragen . Dabei kommen elektromagnetische oder piezoelektrische Wandler zur Anwendung. Konventionelle Hörgeräte dagegen geben den verstärkten Schall über einen winzigen Lautsprecher wieder an die Luft (im Gehörgang) ab.
Zu den implantierbaren Hörgeräten zählen sowohl das knochenverankerte Hörgerät als auch die Mittelohrimplantate. Bei den Mittelohrimplantaten unterscheidet man zwischen vollimplantierbaren und teilimplantierbaren Systemen.
Bei den teilimplantierbaren Systemen wird der Wandler in den Warzenfortsatz eingebaut und mechanisch mit der Gehörknöchelchenkette verbunden. Durch die direkte Ansteuerung der Gehörknöchelchen entstehen weniger Verzerrungen. Zusätzlich haben beide Arten von Wandlern einen sehr geringen Energieverbrauch. Die Schallaufnahme bei allen teilimplantierbaren Geräten erfolgt über ein Mikrofon, das zusammen mit der Elektronik außen am Kopf getragen wird.
Zurzeit ist nur ein vollimplantierbares System auf dem europäischen Markt erhältlich. Dieses System kommt ohne ein herkömmliches Mikrofon aus. Statt die Schallenergie außen am Ohr über ein Mikrofon aufzunehmen, registriert ein Piezo-Wandler im Mittelohr die Vibationen des Trommelfells. Es entfallen die typischen Nachteile von Mikrofonen wie Windgeräusche und Feuchtigkeitsempfindlichkeit. Zusätzlich wird der Schall dort aufgenommen, wo er beim Normalhörenden auch aufgenommen wird: am Trommelfell. Die physiologische Hörcharakteristik der Ohrmuschel kann dadurch voll ausgenutzt werden.
Im Vergleich zu konventionellen Hörgeräten haben implantierbare Hörgeräte den Vorteil einer Verringerung der Klangverzerrung und damit einer Verbesserung der Klangqualität und Spracherkennung.
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Indikation
Implantierbare Hörgeräte werden derzeit dann eingesetzt, wenn mit gewöhnlichen Hörgeräten nicht der Erfolg erzielt wird, der für eine berufliche Rehabilitation des Patienten erforderlich ist. Die inneren Haarzellen müssen wie für eine Versorgung mit einem gewöhnlichen Hörgerät weitgehend intakt sein. Zudem muss in den meisten Fällen das Mittelohr eine normale Funktion haben. Der Hörverlust sollte dem jeweiligen Indikationsbereich des Implantates entsprechen. Meist müssen weitere Faktoren erfüllt sein, die der genauen Evaluation bedürfen.
Risiko der Operation
Wie bei jeder anderen Operation besteht das Risiko einer Anasthäsie-Komplikation (z. B. Kreislaufprobleme) und Risiko einer Infektion. Ein bei der Operation auftretendes Risiko ist eine Läsion der Chorda tympani, was sich in Geschmacksstörungen äußert.
Kosten
Die Kosten eines implantierbaren Hörgeräts betragen derzeit (Juli 2006) mindestens das dreifache eines gewöhnlichen Hörgeräts.
Erfolge
Ein Teil der guten Rehabilitationserfolge implantierbarer Hörgeräte geht sicher darauf zurück, dass ein implantiertes Hörgerät im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Hörgerät stets getragen wird, dabei meistens auch angeschaltet ist, so dass der Patient das Hören mit dem Hörgerät trainiert. Im Gegensatz dazu werden von den gewöhnlichen Hörgeräten nur etwa die Hälfte tatsächlich benutzt, und dann meistens auch nur für wenige Stunden am Tag.
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