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Imperativ
Aus Kefk.
Als Adjektiv bedeutet imperativ „befehlend“, „bindend“, „verpflichtend“ oder „zwingend“.
Imperativ ist
- in der Sprachlehre die Befehls- oder Aufforderungsform - siehe Imperativ (Sprachlehre)
- in der Philosophie ein verpflichtendes Gebot
- in der Politik als imperatives Mandat einen Vertretungsauftrag, der den Volksvertreter an den Auftrag der Vertretenen (der Wähler) bindet - siehe auch Mandat (Politik)
- in der Medizin ein unbeherrschbarer Drang, siehe imperativer Harndrang, Diarrhoe
- in der Informatik ein Begriff, der die geradlinige Abfolge von Befehlen beschreibt (Imperative Programmierung)
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