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Deutsche Industrie- und Handelskammer

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Bild:Duisburg - IHK.jpg
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg · Wesel · Kleve in Duisburg

Die Deutsche Wirtschaft wird in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) organisiert. Alle Unternehmen, mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler, sind zu einer Mitgliedschaft in ihrer regionalen IHK verpflichtet.

Inhaltsverzeichnis

Interessen und Aufgaben

Die Industrie- und Handelskammern vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Dabei erfüllen sie folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

  • Lobby der regionalen Wirtschaft
  • Sicherung des fairen Wettbewerbs
  • Überwachung und Förderung der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Service für die Mitgliedsunternehmen.

Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft repräsentiert die IHK-Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse. Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer gesetzlichen Mitgliedschaft unterliegen. Die Demokratie ist gelegentlich Gegenstand von Diskussionen, da in den wichtigen Gremien fast ausschließlich Vertreter der in der Region jeweils größten Unternehmen sitzen. 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind Mitglieder der IHKs. Das macht die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber politischen Instanzen. Gleichzeitig werden die IHKs häufig von den kleinen Betrieben abgelehnt, da nach ihrer Meinung ihre Interessen praktisch nicht vertreten werden.

Die Industrie- und Handelskammern erfüllen in ihren Kammerbezirken unter anderem folgende Aufgaben:

  • Standortpolitik (Einflussnahme auf Planungsprozesse wie etwa Bebauungs- und Flächennutzungspläne, Stellungnahmen zu großflächigen Einzelhandelsansiedlungen, Konjunkturberichterstattung, Stadtmarketing)
  • Starthilfe und Unternehmensförderung (Existenzgründungsberatung, Nachfolgeberatung, Durchführung von Gründertagen, Pflege von Existenzgründer- und Firmendatenbanken)
  • Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsberatung, Durchführung von Weiterbildungen und Prüfungen, Entwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten)
  • Innovation und Umwelt (Innovations- und Fördermittelberatung, Pflege von Technologie- und Recycling-Börsen und Datenbanken)
  • International (Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Carnets, Durchführung von Ländertagen, Außenwirtschaftstrainings, Delegationsreisen sowie Messebeteiligungen im Ausland, Geschäftspartnervermittlung)
  • Recht und Fair Play (Rechtsauskünfte, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Bestellung von Sachverständigen, Führen einer Schuldnerliste)

Dabei obliegt es den IHKs in vielfältiger Weise, für die Wahrnehmung bestimmter Standards zu sorgen, Aufgaben in Ausbildung, Beratung und Wirtschaftsförderung wahrzunehmen, bestimmte Aufsichts- wie Förderungsaufgaben zu übernehmen, für ein geordnetes System der Kooperation von Staat und Wirtschaft zu sorgen, den Staat und seine Verwaltungen damit auch zu entlasten und für eine insgesamt funktionstüchtige sowie sozialgerechte marktwirtschaftliche Gesamtstruktur Verantwortung zu übernehmen.

Die IHKs sind unternehmensorientiert, d.h. eine Serviceeinrichtung. Sie kümmern sich beispielsweise um Existenzgründungsberatung, Unternehmensförderung, installieren Netzwerke, organisieren die berufliche Weiterbildung und unterhalten ein Informations- und Beratungszentrum.

Die IHKs sind staatsorientiert und insofern ein Hilfsorgan der Regierung. Sie beraten die Regierung, beteiligen sich an der Gewerbeüberwachung, übernehmen die berufliche Ausbildung und Prüfungsabnahme und liefern Gewerbedaten.

Die IHKs sind regionalwirtschaftlich orientiert, sie sind das Rathaus der Wirtschaft. Die ausgleichende Interessenvertretung, die Wirtschaftsförderung, die Standortpolitik und die Einwirkung auf die Infrastruktur sind ihre Aufgaben.

Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie üben staatshoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.

Die Industrie- und Handelskammern in Bremen und Hamburg nennen sich traditionell schlicht Handelskammer.

Doppelmitgliedschaft

Einige Betriebe sind sowohl Mitglied der IHK als auch der Handwerkskammer, sogenannte Mischbetriebe. Dies ist meist dadurch verursacht, dass die Handwerksbetriebe (Teil A und teilweise B des Anhangs zur HwO) ein Handelsgeschäft haben. Die Beitragspflicht zur IHK ist bei Mischbetrieben an eine Umsatzuntergrenze gebunden. Handwerksähnliche Mischbetriebe (in Teil B des Anhangs zur HwO) gehören prinzipiell nur der IHK an, überwiegt der handwerksähnliche Betriebsteil, liegt eine Doppelmitgliedschaft vor.

Seltener findet man auch Doppelmitgliedschaften bei Landwirten oder anderen Kammerberufen, die Handelsgeschäfte betreiben.

Ähnliche Organisationen im Ausland

Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern nimmt in Österreich die Wirtschaftskammer Österreich wahr. Auch dort gibt es eine Pflichtmitgliedschaft.

In Italien ist es die CAMERA DI COMMERCIO = Handelskammer. In Südtirol findet man sie z.B. unter HANDELS-, INDUSTRIE-, HANDWERKS- UND LANDWIRTSCHAFTSKAMMER in BOZEN.

Mitgliedsart und Aufgabenbereiche in anderen Ländern finden sich unter anderem in der Drucksache 13/1664 des Landtags von Baden-Württemberg.

Geschichte der Handelskammer

siehe Handelskammer

Siehe auch

Kritik

Pflichtmitgliedschaft

Negativ interpretiert bedeutet "Pflichtmitgliedschaft" ein Zwang, weil ein Unternehmen nicht aus der IHK austreten und sich auch nicht die IHK aussuchen kann. Dieser Zwang widerspricht dem Selbstverständnis eines Unternehmers, der sich am Markt behaupten darf und muss. Positiv interpretiert bedeutet "Pflichtmitgliedschaft" nichts anderes als "Selbstverwaltung der Wirtschaft": Vielfältige Aufgaben nehmen die IHKs anstelle des Staates wahr. Sie stellen Ursprungszeugnisse und Carnets aus, nehmen Prüfungen bei der Berufsbildung ab, vereidigen Sachverständige, führen gutachterliche Tätigkeiten für die staatlichen Verwaltungen und für die Gerichte durch, wirken bei der Bestellung von Handelsrichtern mit, registrieren Öko-Standards und erfüllen gesetzlich festgelegte Informationspflichten. Negativ interpretiert stehen sie mit ihren Tätigkeiten in direkter Konkurenz zu ihren Zwangsmitgliedern, die über den Mitgliedsbeitrag ihren eigen Konkurrenten subventionieren müssen.

Beiträge

Die IHK Beiträge werden von Unternehmen, die ihre Ausgaben kritisch prüfen, oft als sehr hoch empfunden. Auch ist schwer einzusehen, weshalb beitragspflichtige Unternehmen mit kleinen Gewinnen prozentual gesehen ein vielfaches des Betrages leisten müssen, welcher von Großunternehmen zu leisten ist. Des Weiteren weichen die Hebesätze deutschlandweit um den Faktor sechs [1] voneinander ab, was als wettbewerbsverzerrend kritisiert wird. Auf der anderen Seite zahlen Unternehmen für eine Mitgliedschaft in den Branchenverbänden ein Vielfaches des IHK-Beitrages, dies allerdings freiwillig. Die Verwendung der IHK-Beiträge kann jedes Mitglied der IHK in den von der jeweiligen Vollversammlung, also Unternehmern, beschlossenen Haushaltssatzung einsehen. Für die Beitragssätze und Beitragsberechnungsmethoden in den IHKs wird durch das IHK-Gesetz nur ein Rahmen festgelegt und so wird der Geldbedarf und die Berechnungsmethoden von der Vollversammlung der IHK, die aus Unternehmern besteht, selbst festgelegt.

Die IHK-Haushalte werden zur Zeit ausschließlich in kameralistischer Art geführt. Dies erschwert erheblich die Ausgabenkontrolle durch die Mitglieder. Es ist schwer einzusehen, warum die Haushalte nicht nach den Regeln der Doppik geführt werden, wie es von jedem Mitglied verlangt wird. Selbst die oft als wenig reformfreudig kritisierten Kommunen stellen sich mittlerweile dieser Aufgabe.

Seit 2006 haben die IHKs ihren Haushalt von Kameralistik auf Doppik umgestellt.

Literatur

  • Irmtraud Dalchow: Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau: 150 Jahre Kammergeschichte in Mitteldeutschland. Halle, 1995, ISBN 3-354-00860-1
  • Manfred Meis: 200 Jahre Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein. Köln, 2004, ISBN 3-933025-40-0

Weblinks

Wikipedia
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