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Holzschutzmittel
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Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Alle ohne Wirkstoffe ausgerüsteten Anstrichstoffe wie Lacke oder Farben fallen nicht unter den Begriff "Holzschutzmittel", obwohl sie durchaus zur Behandlung von Holz verwendet werden. Ebensowenig die Mittel zum Schutz des Holzes vor Vergrauung durch die UV-Strahlung der Sonne, die sogenannten Wetterschutzmittel, und die Mittel zum Schutz der Holzoberfläche vor Flecken, Schmutz und Staub mit gleichzeitig dekorativer Wirkung, die sogenannten Holzveredelungsmittel.
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Gesetzliche Regelungen
In Deutschland definiert die DIN 68 800 Holzschutz die Anwendung von Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzwerkstoffen - besonders durch Pilze, Insekten etc., - verhüten. Weiters müssen Bauherren das BGB und dessen Verkehrssicherungspflicht zum Schutze Dritter beachten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit schreibt der Gesetzgeber einen vorbeugenden Schutz von Hölzern vor, die tragenden bzw. aussteifenden Zwecken dienen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Werden im Schadensfall Personen verletzt, kann dies unter Umständen strafrechtlich geahndet werden. Besteht ein Bauherr auf die Verwendung unimprägnierter Hölzer, können Architekten und Bauausführer den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Bauherrn ausschließen. Dieser ist jedoch nicht Dritten gegenüber wirksam und derartige Klauseln sind öffentlichrechtlich und strafrechtlich ohne Belang.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordnungen der Bundesländer bedürfen
- Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für tragende und/oder aussteifende Zwecke vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
- Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holzwerkstoffen vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
- Mittel zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls von Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen durch holzzerstörende Insekten,
- Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm (Schwammsperrmittel).
Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichlichen Zulassung, die in allen Bundesländern gültig ist, erfolgt durch das zuständige Deutsche Institutes für Bautechnik (DIBt). Das DIBt gibt jährlich ein Holzschutzmittelverzeichnis heraus, in dem die zugelassenen Holzschutzmittel aufgeführt sind. Die Geltungsdauer der Zulassung ist befristet (maximal 5 Jahre).
Die Erteilung der bauaufsichlichen Zulassung ist abhängig vom Wirksamkeitsnachweis, dass das Holzschutzmittel für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels die holzschützende bzw. bekämpfende Wirkung erzielt werden kann. (Prüfung z.B. durch die Bundesanstalt Materialforschung und -prüfung, BAM). Im weiteren Zulassungsverfahren wird hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsgefährdung der Nutzer baulicher Anlagen durch das behandelte Holz bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels eine Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung vorgenommen. Eventuelle ökotoxikologische nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbare "Umwelt" der baulichen Anlage, den Boden und das Grundwasser bewertet das Bundesumweltamt (UBA).
Keiner bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen
- Mittel zum vorbeugendem Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für nichttragende und nicht aussteifende Zwecke (z.B. innere Wand- und Deckenverkleidungen, äußere Wand- oder Unterverschalungen, Fenster, Außentüren),
- Mittel zum vorbeugendem Schutz von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind, (z.B. Gartenmöbel, Bänke, Obstpfähle)
- Mittel zur Bekämpfung eines Befalls durch holzzerstörende Insekten von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind (z.B. alte Möbel).
- Mittel zum vorbeugendem Schutz von Holz im Außenbereich ohne Erdkontakt einschließlich Fenster und Außentüren gegen holzverfärbende Organismen
Gefährdungsklassen
Siehe Hauptartikel Gefährdungsklasse (Holzschutz)
Je nach Einbausituation ist verbautes Holz in unterschiedlichem Maße dem Angriff durch holzzerstörende Pilze und/oder Insekten ausgesetzt. Die Gefährdungsklassen stellen eine Einteilung dar, mit deren Hilfe Art und Umfang eventuell notwendiger chemischer Holzschutzmaßnahmen beurteilt werden kann.
Regelwerke/Normen
(Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau
- Teil 1 - Allgemeines
- Teil 2 - Vorbeugende bauliche Maßnahmen
- Teil 3 - Vorbeugender chemischer Holzschutz
- Teil 4 - Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
- Teil 5 - Vorbeugender chemischer Schutz von Holzwerkstoffen
- Die DIN 68800 wird zur Zeit grundlegend überarbeitet. In der für 2009 erwarteten Neuausgabe wird "Gefährdungsklasse" voraussichtlich durch den Begriff "Gebrauchsklasse" abgelöst.
Chemische Holzschutzmittel
Nachfolgende Holzschutzmittelgruppen sind nach dem aktuellen Holzschutzmittelverzeichnis des DiBt in Deutschland zugelassen:
Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten:
- Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln Organische Fungizide und Insektizide in organischen Lösemitteln, (Xyligen AL, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol, Tebuconazol, Tris-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Aluminium ) * Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln (ohne Wirksamkeit gegen Pilze)
- Wasserverdünnbare Holzschutzmittel (ohne Wirksamkeit gegen Pilze)/ Organische Insektizide in wässriger Emulsion
- Steinkohlenteer-Imprägnieröle / Steinkohlenteer-Imprägnieröl der Klassen WEI-Typ (B), C nach der Klassifizierung (W.E.I.) Mit einem Benzo(a)pyren-Gehalt bis zu höchstens 50 mg/kg (ppm)
- Sonderpräparate für Holzwerkstoffe / Anorganische Bor-Verbindungen, Kaliumfluoride oder Kalium-HDO
Wasserbasierte Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten:
- B-Salze anorganische Bor-Verbindungen
- SF-Salze Silicofluoride
- CFB-Salze Fluoride mit Bor-Verbindungen; Chromate
- CK-Salze* Kupfersalze; Chromate
- CKA-Salze* Kupfersalze mit Arsenverbindungen; Chromate
- CKB-Salze* Kupfersalze mit Bor-Verbindungen; Chromate
- CKF-Salze* Kupfersalze mit Fluorverbindungen; Chromate
- Quat-Präparate Quartäre Ammoniumverbindungen
- Quat-Bor-Präparate Quartäre Ammonium-Bor-Verbindungen
- Chromfreie Cu-Präparate (Cu-HDOCu-Quat, Cu-Triazol)(Kupfer, Kupfer HDO oder quartäre Ammoniumverbindungen z.T. mit Triazolen und/oder Bor-Verbindungen)
Es wird zwischen Mitteln gegen tierische und pflanzliche Schädlinge unterschieden, ebenso gibt es eine Unterscheidung zwischen bekämpfender und vorbeugender Behandlung.
Physikalische Holzschutzmittel
Lasuren
Es gibt Dünnschichtlasuren, Dickschichtlasuren und deckende Systeme. Man verwendet Dünnschichtlasuren hauptsächlich für nicht maßhaltige Bauteile wie Verkleidungen, Zäune oder Pergolen. Sie verhindern nicht, dass das Holz ein Feuchtegleichgewicht mit der Umgebungsfeuchte eingeht. Der dünne Lasurfilm ist diffusionsoffen und kann ohne größeren Aufwand nachbehandelt werden. Dickschichtlasuren werden in der Regel für maßhaltige Bauteile wie Fenster und Türen eingesetzt. Sie reduzieren die Feuchteaufnahme des Holzes und verhindern dadurch weitgehend das Quellen oder Schwinden des Holzes. Wetterschutzmittel werden sowohl auf Lösemittelbasis, als auch auf Wasserbasis formuliert. Der Schutz vor dem Lignin abbauenden UV-Licht wird durch die enthaltenen Pigmente oder durch spezielle UV-Filter erreicht. Allerdings werden Wetterschutzmitteln häufig Film- bzw. Topfkonservierer zugesetzt. Damit soll, insbesondere bei wasserbasierten Mitteln, ein Pilzbefall des Anstrichfilms oder des Mittels selbst verhindert werden. Für Wetterschutzmittel, die als Oberflächenbehandlungsmittel das Umweltzeichen: Umweltzeichen, weil schadstoffarm nach RAL-ZU 12a tragen, hat das Umweltbundesamt ökotoxikologische Kriterien und Obergrenzen für den Gehalt an Tropf- und Filmkonservierern festgelegt. Anders als die Holschutzmittel werden diese Mittel allerdings nicht einer ökotoxikologischen Bewertung durch das Umweltbundesamt unterzogen. </br>
High Solids
Haben einen hohen Feststoffgehalt. Werden heute in der Regel als solche Beschichtungsstoffe bezeichnet, deren Lösemittelemission, im Verarbeitungszustand, gegenüber den entsprechenden Low- Solid Lacken auf die Hälfte reduziert ist. Das heißt, dass die Verdunstung bei High- Solid Lösemitteln um die Hälfte weniger ist. Dadurch ist diese Art umweltfreundlicher als normale Lacke. Bei heute gebräuchlichen High- Solids liegt der nfA im Bereich von etwa 60-80%. Solch hohe Filmbildnerkonzentrationen können bei Low- Solid Filmbildnern nicht erreicht werden.
Öle
Holzveredelungsmittel, wie Öle oder Wachse schützen die Holzoberfläche in erster Linie vor physikalischen Beeinträchtigungen, z. B. vor Flecken, Schmutz, Staub und Kratzern.
Biologische Holzschutzmittel
"Biologische Holzschutzmittel" ist kein näher definierter oder geschützter Begriff. Nach Angaben ihrer Hersteller kommen diese Mittel ohne Insektizide, Fungizide und Biozide aus. Fälschlicherweise wird die Wirksamkeit dieser Mittel oft nur auf eine rein vorbeugende Wirkung beschränkt. Das hauptsächliche Wirkprinzip dieser Produkte beruht oftmals auf einem sogenannten "Coating Prinzip". Dabei werden die holzspezifischen, geruchsintensiven Aerosole verdeckt. Jedoch gibt es auch andere Verfahren ("Versteinerung") die das Wirkprinzip begründen. Ein die Holzoberfläche absuchendes zur Eiablage bereites, holzschädigendes Insekt kann infolgedessen diese Flächen nicht als Holz erkennen. Eine nachhaltige Verhinderung der Eiablage kann allerdings bei diesem Prinzip nur durch eine lückenlose Behandlung aller anfliegbaren Holzoberflächen gelingen (was aber auch bei der chemischen Behandlung notwendig ist).
Siehe auch
Schädlingsbekämpfung, Biologische Schädlingsbekämpfung, Holzschutz & Holzschutzverfahren, Holzschädlingsbekämpfung
Literatur
- Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)(Hrsg.) Holzschutzmittelverzeichnis. Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung - Auflistung der Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen - Auflistung der Bläueschutzmitel nach VDL-Richtlinie. 54. Auflage 2006, 287 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert, Erich Schmidt Verlag, Berlin ISBN: 978-3-503-09328-1
- ARGE Holzschutzmittel (Hrsg.) Österreichisches Holzschutzmittelverzeichnis 2006. 33. Auflage 2006, 126 Seiten, kartoniert. Download als pdf
- Müller Jochen, Holzschutz im Hochbau, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-8167-6647-1
- Grosser Dietger, Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschädlinge, München 1984
- Sutter Hans Peter, Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen, Verlag Paul Haupt, Bern Stuttgart Wien 2002, ISBN 3-2580-6443-1
- Becker G, Untersuchungen über die Ernährungsphysiologie der Hausbockkäfelarven, 1941, Z.vergl. Physiologie,29/3,315-388
- Behrenz W und Technau G, Untersuchungen zur Immunisierung des Holzes durch Heißluftbehandlung, 1956
- Holzschutz Erläuterungen zur DIN 68800 Teil 2, 3, 3, Beuth Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-410-13959-1
Weblinks
- Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel vom Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz - PDF-Datei
- Umweltberatung Bayern
- Gefahrstoffe beim Bauen
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