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Hilfsgesellschaft

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Die Hilfsgesellschaft ist ein Begriff aus den Genfer Konventionen, genauer aus dem I. Zusatzprotokoll. Er bezeichnet im Wesentlichen die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes, aber auch andere Hilfsorganisationen, die von der jeweiligen Regierung als sogenannte "freiwillige Hilfsgesellschaft" im Sinne der Genfer Abkommen anerkannt sind.

In Deutschland sind als nationale Hilfgesellschaft das Deutsche Rote Kreuz sowie der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe von der Bundesregierung anerkannt.

Siehe auch: Hilfsverein, Hilfsorganisation

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