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Hermes-Bürgschaft

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Hermes-Bürgschaften sind Ausfuhrgewährleistungen der deutschen Bundesregierung, die als staatliche Exportkreditgarantien, als Ausfuhrbürgschaften des Bundes, als Exportkreditversicherung, als Ausfuhrgarantien oder vielfach auch als „Hermes-Deckungen“ bezeichnet werden. Sie sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Sie schützen die deutschen Unternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Zahlt der ausländische Abnehmer nicht, springt der deutsche Staat ein.

Inhaltsverzeichnis

Art und Umfang der Förderung

Im Rahmen der Hermes-Bürgschaften hat der Bund im Jahr 2005 die Gewährleistung für Auftragswerte in Höhe von 19,77 Mrd. € übernommen - dies entspricht rd. 2,5 % des deutschen Gesamtexports. Rd. 90 % der übernommenen Deckungen entfielen dabei auf Exporte in Entwicklungsländer bzw. in Staaten Mittel- und Osteuropas einschließlich der GUS-Länder. Zu Ausgaben führen diese Bürgschaften aber nur in dem Fall, dass der betreffende Kunde ausfällt.

Die Geschäftsführung der Bürgschaften obliegt der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (daher der Name), die die Federführung hat, und der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Über Grundsatzfragen und die Indeckungnahme großer Exportgeschäfte entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA), in dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind.

Wirtschaftliche Bedeutung

Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte erhoben. Diese gliedern sich wie folgt:

  • Anmeldegebühr (Application fee)
  • Ausfertigungsgebühr (Policy-issuing fee)
  • Risikoabhängige Provision
  • Laufzeitabhängige Provision
  • Käuferzuschlag (Additional charge)

Damit werden die Kosten in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts sowie der Risikoeinstufung des Importlandes erhoben. Für den Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung des Exporteurs vorgesehen, die je nach Absicherungsform im Regelfall zwischen 5 % und 15 % liegt.

Die Bürgschaften geben Exporteuren die Möglichkeit, sich sowohl gegen wirtschaftliche (Kundenrisiken) als auch politische Risiken (Länderrisiken) abzusichern. Die Bundesbürgschaft ist notwendig, da sich insbesondere politische Risiken von Exporten in Länder außerhalb der OECD durch private Versicherungen nicht hinreichend absichern lassen.

Risikoarten

Forderungsausfälle durch politische Risiken

  • gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen
  • kriegerische Ereignisse
  • Aufruhr oder Revolution (sog. allgemeiner politischer Schadenfall)
  • nicht durchführbare Konvertierung Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (in der Vergangenheit der häufigste Schadenfall)
  • nicht mögliche Vertragserfüllung aus politischen Gründen
  • Verluste von Waren vor Gefahrübergang (Beschlagnahme, Zerstörung)

Forderungsausfälle aufgrund wirtschaftlicher Risiken

Produktarten

Folgende konkrete Produkte werden angeboten:

Garantien

Deckungen

  • Bauleistungsdeckung
  • Fabrikationsrisikodeckung
  • Finanzkreditdeckung
  • Leasingdeckung
  • Lieferantenkreditdeckung
  • Rahmenkreditdeckung
  • Revolvierende Einzeldeckung
  • Vertragsgarantiedeckung

Umweltaspekte

Das Thema Umwelt hat für die Hermesdeckungen einen hohen Stellenwert. Bei der Antragsprüfung werden Umweltauswirkungen von Projekten als wichtiger Aspekt sowohl der Förderungswürdigkeit als auch der risikomäßigen Vertretbarkeit geprüft. Ziel der Bundesregierung ist es, keine Projekte zu fördern, die mit schwerwiegenden negativen ökologischen, sozialen oder entwicklungspolitischen Konsequenzen verbunden sind. Für das Prüfungsverfahren kommen die seit 1. Januar 2004 geltenden "Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits" der OECD zur Anwendung. Das dort festgelegte Verfahren spiegelt die internationale Entwicklung zur Prüfung von Umweltaspekten durch Exportkreditversicherer wieder. Da die Common Approaches als international verpflichtendes Regelwerk zum Thema Umwelt und Exportkreditgarantien nicht alle nationalen Besonderheiten berücksichtigen können, werden die nationalen Umweltleitlinien vom 26. April 2001 (Deutsche Umweltleitlinien) in einigen Bereichen ergänzend herangezogen.

Kritik

Hermes-Deckungen können gewährt werden, wenn die Exportgeschäfte förderungswürdig sind und die Risiken vertretbar erscheinen. Die Förderungswürdigkeit kann sich aus der Sicherung von Arbeitsplätzen, strukturpolitischen Erwägungen oder außenpolitischen Zielen ergeben. In den letzten Jahren haben viele staatliche Export Credit Agencys (ECAs) unter verstärkter Beobachtung der Öffentlichkeit gestanden, da teilweise kritisch zu betrachtende Projekte gefördert wurden.

Weblinks

Wikipedia
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