Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Herkunftsbezeichnung

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Herkunftsbezeichnungen von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln sind Produktnamen, die eine direkte geographische Zuordnung ermöglichen (Schwarzwälder Schinken) oder die fest einer Region zuzuordnen sind (Sherry). Sie sind häufig Gegenstand von Streitfällen und finden daher bei der Europäischen Union besondere Beachtung. So gibt es seit 1992 die Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung".

Mit der Schaffung des Siegels hat die EU eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen.

Nach Artikel 13 des Gesetzes sind Produkte mit dem Siegel rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie "nach ... Art" oder "Typ"

Nationalstaatliche Vorbilder dafür sind beispielsweise das AOC-Siegel in Frankreich, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Der erste internationale Vorläufer war die Stresa-Konvention von 1951, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich sieben Länder beteiligten: Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und die Schweiz.

Unterschieden werden dabei drei Stufen, bei denen die Strenge schrittweise abnimmt:

Inhaltsverzeichnis

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Bild:EU-Siegel (g.U.) geschützte Ursprungsbezeichnung.gif
Das EU-Siegel für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission

Die Geschützte Ursprungsbezeichnung[1], englisch Protected Designation of Origin (PDO), französisch Appellation d'Origine Contrôlée (A.O.C.), italienisch Denominazione d'Origine Protetta (D.O.P.), spanisch Denominación de Origen Protegida (D.O.P.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise der Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten werden muss. Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland, alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte, AOC-Produkte wie Käse, Weine und Champagner aus Frankreich, allgemein verschiedene Weine, Oliven, Schinken, Würste und sogar einige regionale Brot-Sorten. Grundlage für die Verwendung des Siegels ist die Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission.

Deutsche g.U.-Produkte, Stand Januar 2005

Käse

Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)

Wässer

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Bild:EU-Siegel geschützte geografische Angabe.gif
Das EU-Siegel für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission

Für Geschützte geographische Angaben, englisch Protected Geographical Indication (PGI), ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Maßgeblich geregelt ist die Vergabe des Siegels ebenfalls durch die Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission.

Deutsche g.g.A.-Produkte, Stand Januar 2005

Fleischerzeugnisse

Obst, Gemüse und Getreide

Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)

  • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

Frische Fische, Weich-und Schalentiere sowie Erzeugnisse hieraus

  • Oberpfälzer Karpfen
  • Schwarzwaldforelle

Bier

  • Bayerisches Bier
  • Bremer Bier
  • Dortmunder Bier
  • Gögginger Bier (eine Marke einer einzigen Brauerei!)
  • Hofer Bier
  • Kölsch
  • Kulmbacher Bier
  • Mainfranken Bier
  • Münchner Bier
  • Reuther Bier
  • Rieser Weizenbier
  • Wernesgrüner Bier

Öle und andere Fette

  • Lausitzer Leinöl

Österreichische g.g.A./g.U.-Produkte, Stand März 2006

Käse

Fleischerzeugnisse

Obst, Gemüse and Getreide

Öle und andere Fette

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Bild:EU-Siegel garantiert traditionelle Spezialität.gif
Das EU-Siegel für Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ausgezeichnet werden dürfen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1848/93 der Europäischen Kommission

Die garantiert traditionelle Spezialität[2], englisch Traditional Speciality Guaranteed (TSG), bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts. Zu dieser Kategorie gehört beispielsweise der Mozzarella oder der Serrano-Schinken. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die in dieser Kategorie Schutz genießen (Stand: Januar 2005). Die Verwendung des Siegels wird geregelt nach der Verordnung (EWG) Nr. 1848/93.

Herkunftsbezeichnungen Non-Food

Herkunftsbezeichnungen haben sich auch im Non-Food Bereich als Recht etabliert und werden von Gerichten in der gesamten EU anerkannt (siehe die Beispiele unter „Parfum, Duftwasser“).

Parfum, Duftwasser

Zum Thema „Schutz von Original oder Echt Kölnisch Wasser bzw. Original Eau de Cologne“ vergleiche Begriffsbestimmungen für Kölnisch Wasser (pdf), herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW).

  • Original Eau de Cologne unter Nr.39978180.3 eingetragene Marke beim DPMA.
  • Echt Kölnisch Wasser unter Nr. 39978178.1 eingetragene Marke beim DPMA

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nummer 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (AB1. L93 vom 31. März 2006, S. 12)
  2. Verordnung (EG) Nummer 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (AB1. L 93 vom 31. März 2006, S. 1)

Weblinks

Persönliche Werkzeuge