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Heraldische Farbenregel

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Die heraldische Farbenregel ist ein Begriff aus der Heraldik. Sie besagt: Metalle dürfen nicht an Metalle grenzen, Farben nicht an Farben, also z.B. nicht "Schwarz-Rot-Gold", sondern wie in der belgischen Flagge: schwarz-gold-rot. Musterbeispiele von diese Regel missachtenden Wappen führen viele studentische Verbindungen. Durch das Gegeneinandersetzen von Metallen und Farben in einem Wappen wird eine starke Kontrastwirkung erreicht, die das Wappen schon aus großer Entfernung erkennbar macht. Dies war im Mittelalter nötig, um das Gegenüber schon auf weiter Entfernung identifizieren zu können.

Die für die Heraldik unerlässliche Forderung nach Kontrastreichtum der heraldischen Kennzeichen führte dazu, dass sich das Wappenwesen auf wenige Farben und auf das Pelzwerk bei den Helmdecken und der Helmzier beschränkt.

Inhaltsverzeichnis

Farben

Bild:Schildtopographie MK88.svg Zu den „Farben“ gehören per definitionem Rot, Blau, Grün und Schwarz. Purpur kommt nur außerhalb der deutschen Heraldik als Schildfarbe vor. In der deutschen Heraldik wird es lediglich als Tingierung von Hüten, Kronen, Wappenmänteln sowie des Helminnern verwendet, während sich in England und Frankreich zahlreiche Beispiele für Purpur als Schildfarbe finden.

Alle Farben werden nur in einem einheitlichen, kräftigen Grundton wiedergegeben. Nuancierungen wie Hellblau oder Dunkelgrün sind nicht zulässig. Bild:Tinctures.svg Im Druck setzte sich ein einheitliches System von Schraffuren durch. Die Farben der Heraldik sind:

  • Rot (Gueulesfr / Gulesen; Zinnober, nicht zulässig sind Rosa oder Karmin): senkrechte Linien
  • Blau (Azurfr / Azureen; Lasur vom Halbedelstein Lapislazuli): waagrechte Linien
  • Schwarz (Sablefr / Sableen; vom Zobel mit schwarzem Fell): gegittert oder ganz schwarz
  • Grün (Sinoplefr / Verten; aus lateinisch viridus): Diagonale Linien von links-oben zu rechts-unten;

Andere Farben werden vermieden. Eine abweichende Tinktur bei gemeinen Figuren wird gern als „in natürlich Farben“ blasoniert, etwa bei Fell (braun), Haut (rosa) oder Mauern (grau). Die Wiedergabe von Wappenfiguren in natürlichen Farben widerspricht an sich den Grundsätzen heraldischer Darstellung und kommt daher selten vor, z. B. bei Tieren und Menschen. Diese Naturfarben sind der Regel des Wechsels von Metall und Farben nicht unterworfen.

Die natürlichen Farben sollten in die nächstliegende heraldische Farbe umgesetzt werden. Ein Baumstamm wäre dann nicht braun, sondern rot zu färben. Im Übrigen ist es zulässig, alle Gegenstände in allen heraldischen Farben zu färben. So kann ein Löwe grün oder blau sein.

Für die abweichende Farbgebung hat sich ebenfalls eine einheitliche Schraffur durchgesetzt:

  • Purpur (Pourprefr / Purpureen): Diagonale Linien von rechts oben zu links unten
  • Braun (Brunatrefr,en): Diagonale Linien (links oben zu rechts unten) auf senkrechte Linien
  • Grau (Cendréefr,en(Asche)) / Eisen (Ferfr): gestrichelte senkrechte und gestrichelte waagrechte Linien
  • Fleischfarbe (Carnationfr,en): gestrichelte senkrechte Linien, meist in Rosa (Pink) dargestellt

Außerhalb Mittel- und Osteuropas finden sich auch abweichende Farbgebungen, die in mehreren Wappen auftauchen und namentlich genannt werden. An die Stelle des deutschen Braun wird besonders englisch und seltener französisch das Tanné gesetzt, das in einem Orangeton auf dem Schild erscheint (Achtung: gleiche Schraffur!) und die Nutzung eines zweiten Brauntons mit rötlicher Färbung (Murrey – Maulbeer) ermöglicht. Das Orange dagegen tritt vor allem als Kontrast in Pelzwerken auf. Das Celeste für Himmelblau entstammt der italienischen Heraldik und hat sich bis in die englische Heraldik ausgebreitet – es tritt häufig als Tingierung von Waffen auf und ersetzt so das graue Eisen der deutschen Heraldik. Die in der deutschen Heraldik viel anzutreffende rosa Hautfarbe ist dagegen in englischen und italienischen Landesregionen unbekannt und tritt erst spät in der französischen Heraldik auf.

  • Sanguineen (Blut – dunkelrot): deutsch links und rechts diagonal, englisch schrägrechts auf waagerechten Linien
  • Tannéen (Braunbrand – orangebraun): englisch diagonal links oben zu rechts unten auf senkrechte Linien (wie deutsch Braun)
  • Murreyen (Maulbeer – braunrot): englisch gekreuzte diagonale Linien (wie deutsch Dunkelrot)
  • Orangefr (orange): deutsch als senkrecht mit schrägrechts Linien, also gespiegelt von Braun
  • Celestefr (Himmel – hellblau):

Metalle

Als Metalle werden in der Heraldik Silber (auch durch Weiß zu ersetzen) und Gold (auch durch Gelb zu ersetzen) betrachtet. Ein Unterschied zwischen Gold und Gelb ist heraldisch nicht angebracht.

Die Metalle der Heraldik sind:

Bei Flaggentüchern sind ausschließlich Gelb und Weiß im Gebrauch.

Pelzwerke

Bild:Heraldic Fur Work.svg
einige Pelzwerke:
1 Hermelin
2 Wolkenfeh
3 Zinnenfeh
4 Eisenhut

Die Pelzwerke können sowohl mit Metallen und Farben gemeinsam verwandt werden, sie sind ihnen gegenüber "neutral" und völlig gleichgesetzt. Pelzwerke sind Musterformen, die sich auf Wappen befinden. Hierzu zählen u. a. Eisenhutfeh, Wolkenfeh, Hermelin, Zinnenfeh, Krückenfeh, Kürsch, Pfahlfeh, Wogenfeh, Sturzfeh und Gegenfeh.

Hermelin ist aus den Fellen des Hermelins hervor gegangen, wobei die schwarzen Schwänzchen meist stark stilisiert sind. Beim Gegenhermelin ist das Fell schwarz und die Schwänzchen sind silbern.

Das Feh ist aus den Fellen des grauen Eichhörnchens zusammengesetzt. Es erscheint in der Heraldik in der welligen Form des Wolkenfehs oder in der eckigen Form des Eisenhutfehs. Beim Gegenfeh stoßen jeweils zwei gleichfarbige Stücke mit ihren Basen zusammen. Die normale Färbung des Fehs ist blau und weiß.

Notwendige Ausnahmen und echte Verstöße gegen die Farbenregel

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Beispiel für eine heraldisch legitime Aufweichung der Farbenregel: Wappen von Senden (Westfalen) - In Silber eine grüne Linde, überzogen von einem roten, vierlätzigen Turnierkragen.

Mit nur zwei bzw. drei Tinkturvarianten (Farben und Metalle, ggf. Pelzwerk) lassen sich nicht alle Teilungen und Figuren streng nach der Farbenregel gestalten. Mit der Entfaltung und Verbreitung der Wappen entstanden immer komplexere Motive, in denen sich Aufweichungen der Farbenregel nicht umgehen ließen. Als Grundsatz gilt, dass die Farbenregel umso strikter einzuhalten ist, je schlichter das Wappen gestaltet ist (insbesondere bei Heroldsbildern).

Grundsätzlich wird das großflächige Aneinandergrenzen von Farbe an Farbe bzw. Metall an Metall zwar vermieden, Überdeckungen wie z.B. im Wappen von Senden sind aber erlaubt und gelten nicht als Bruch der Farbenregel, da das überdeckende Motiv als vor oder über dem Hintergrund liegend aufgefasst wird.

Bei kleineren Details, wie der Bewehrung gemeiner Figuren, versucht man zwar, wo möglich, der Farbenregel zu entsprechen, duldet aber eine von der Notwendigkeit diktierte, lockerere Handhabung (z.B. rote Bewehrung am schwarzen Bundesadler).

Bei der Zusammenführung mehrerer Wappen in ein einziges, etwa bei der Heirat zweier Adeliger, wird die Farbenregel nur innerhalb der einzelnen Wappen betrachtet; sich aus der Zusammenziehung ergebende Verstöße gelten ebenfalls nicht als Regelbruch.

Wappen, deren Farben sich auf Grund von Ausbleichen oder Oxidation verändert haben, widersprechen nicht den heraldischen Farbenregeln. Sie werden aber als „Rätselwappen“ bezeichnet. Die technischen Schwierigkeiten der Wiedergabe von Gold und Silber haben zu heraldischen Irrtümern Anlass gegeben, denn Silber wird durch Oxidierung leicht bläulich oder schwarz. Gold, das ursprünglich mit Mennige unterlegt werden musste, blätterte oft ab und hinterließ dann nur die rote Grundfarbe.

Die heraldische Farbenregel hat sich auch im Flaggenwesen durchsetzen können, weil hier die gleichen Notwendigkeiten der Erkennbarkeit auf weite Sicht gegeben sind. Deshalb gilt sie auch für die Flaggen in der Vexillologie. Demzufolge verstoßen zum Beispiel die deutsche Nationalflagge und die Flagge des Vatikans gegen diese Farbenregel. Die Farben des Vatikans (ursprünglich des Königreichs Jerusalem) wurden allerdings bewusst so gewählt, um dessen Einzigartigkeit zu unterstreichen.

Die folgenden Abbildungen verdeutlichen die heraldisch falsche (großflächig Farbe-Farbe-Metall bei der deutschen Flagge) im Gegensatz zur korrekten (Farbe-Metall-Farbe bei der belgischen Flagge) Anordnung sowie den "Sonderfall Vatikanstaat":

Definition in Pierers Konversations-Lexikon von 1890

Heraldische Farben
"(Tinkturen), Wappen- oder Heroldsfarben, in der alten Heraldik nur sechs an der Zahl u. zwar Schwarz, Rot, Blau, Grün (u. allenfalls Purpur für die Tingierung der Prachstücke), sowie Gold u. Silber (die „Metalle“), für die indes oft auf Gelb u. Weiß angewendet wird. Das Schwarz ist das Elfenbein- (od. Russischschwarz), das Rot Zinnober (in älterer Zeit auch Mennige), das blau ein helles Kobalt- (od. Berg-) Blau, das Grün das sog. Schweinfurter Grün. Für Gold nimmt man das echte Blattgold, für Silber gewöhnlich Platina, da unechte Metalle bald Oxydieren. Hierdurch sind vielfach Irrtümer entstanden, denn da die alten Maler Gold mit Rot, Silber mit Blau zu untermalen pflegten, so traten bei Oxydierung der Metalle diese Farben hervor u. erzeugten Ungenauigkeiten in der Wappendarstellung. Bezüglich der h-n Farben galten u. gelten die Regeln: Kein Wappen soll mehr als zwei Farben haben (viele Farben bedeuteten Unbeständigkeit). Jedes Wappen muß Gold od. Silber haben, d. h. Metall darf nicht auf Metall, Farbe nicht auf Farbe zu stehen kommen (weil es in der Ferne sonst schlecht zu unterscheiden ist). Auf nicht farbigen Darstellungen der Wappen werden die Farben durch Schraffierungen ausgedrückt, u. zwar bedeuten senkrechte Striche rot, wagrechte blau, beide durch einander schwarz, schrägrechte grün, schräglinke purpur, Punkte gold, Silber bleibt leer. Die ältesten Wappenkodizes kannten Schraffierungen in Wappen nicht, sondern bezeichneten die Farben durch die Planetenzeichen od. durch Buchstaben. Von diesen bedeutet G. Gold, S. Silber, R. Rot, B. Blau, Gr. Grün u. das Zeichen # Schwarz."
Joseph Kürschner (Hg.): Pierers Konversations-Lexikon. Mit Universal-Sprachen-Lexikon nach Prof. Joseph Kürschners System. Siebente Auflage. Stuttgart: Union. Deutsche Verlagsgesellschaft, 1890

Literatur

Siehe auch

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