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Hartmut Maurer

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Hartmut Maurer (* 6. März 1931 in Stuttgart) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Maurer studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Tübingen und Göttingen. Seine Staatsexamina legte er 1954 in Tübingen und 1959 in Stuttgart ab. An der Universität Göttingen promovierte er dann 1957 bei Werner Weber. Nach einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent bei Günter Dürig an der Universität Tübingen erfolgte 1964 seine Habilitation.

Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Saarbrücken, der FU Berlin, Lausanne, Göttingen und Marburg wurde er 1969 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Marburg; 1978 folgte seine Berufung auf den Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht an der Universität Konstanz. Seit dem 1. April 1999 ist Maurer emeritiert.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Gebieten Staatslehre, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit, Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatshaftungsrecht, Kommunalrecht, der Verfassungsgeschichte der Neuzeit und dem Kirchen- und Staatskirchenrecht.

Bekannt ist sein Werk Allgemeines Verwaltungsrecht, das nunmehr in 16. Auflage (2006) vorliegt. Es gilt als Standardwerk für das Erlernen des Allgemeinen Verwaltngsrechtes.[1]

  1. Rezension von Ronald Moosburner zur 15. Auflage auf Jurawelt.com

Weblinks

Wikipedia
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