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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
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Das Hanseatische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht des Bundeslandes Hamburg und somit Teil der hamburgischen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ursprünglich wurde das Gericht am 1. Oktober 1879 als gemeinschaftliches Oberappellationsgericht für die Freien Reichsstädte Bremen, Hamburg und Lübeck errichtet. Vorgänger war das gemeinschaftliche Ober-Appellationsgericht der vier Freien Städte Deutschlands, Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg mit Sitz in Lübeck.
1947 erhielt Bremen mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen ein eigenes Oberlandesgericht.
Inhaltsverzeichnis |
Gerichtssitz und -bezirk
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Hamburg. Sievekingplatz 2. Sein Bezirk umfasst das Gebiet des Bundeslandes Hamburg, einschließlich der Küstengewässer und der Elbmündung.
Gesetzlich geregelt sind Gerichtssitz und Gerichtsbezirk des Gerichts im Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (HmbAGGVG) vom 31. Mai 1965.
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist im Justizforum Hamburg untergebracht.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Das dem Hanseatischen Oberlandesgericht übergeordnete Gericht ist der Bundesgerichtshof. Nachgeordnet sind dem Gericht zunächst das Landgericht Hamburg und in zweiter Linie die diesem nachgeordneten Amtsgerichte Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, Hamburg (Mitte), St. Georg und Wandsbek.
Organisation
Die Arbeit am Hanseatischen Oberlandesgericht wird aufgeteilt auf
- 14 Zivilsenate,
- davon 4 Senate für Familiensachen
- sowie 1 Senat auch als Schifffahrtsobergericht tätiger Zivilsenat
- 5 Strafsenate
- davon 3 Senate für Bußgeldsachen
- sowie 1 Senat auch als Schifffahrtsobergericht tätiger Strafsenat
- 2 Kartellsenate
- 1 Senat für Baulandsachen
- 1 Senat für Notarsachen
- 2 Senate für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
- 1 Vergabesenat
Am 1. Januar 2003 waren am Hanseatischen Oberlandesgericht 65 RichterInnen tätig.
Gemeinsames Prüfungsamt
Beim Hanseatischen OLG ist auch das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein eingerichtet, bei dem Rechtsreferendare ihr zweites Staatsexamen ablegen müssen.
Siehe auch
Weblinks
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