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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
Aus Kefk.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte. Es bietet in durchweg von Fachautoren verfassten, alphabetisch geordneten Artikeln möglichst allgemeinverständliche Erläuterungen zu rechtshistorischen, historischen und juristischen Fachbegriffen, Begebenheiten und Persönlichkeiten. Der zeitliche Rahmen reicht von der Antike bis in die Gegenwart, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit seit dem Mittelalter liegt. Zielgruppe sind neben Juristen Interessierte aus allen historisch arbeitenden Disziplinen. Das Werk erscheint im Erich Schmidt Verlag, Berlin.
Erste Auflage des HRG
Die erste Auflage des HRG erschien zwischen 1964 bis 1998 in vierzig Lieferungen, die in insgesamt 5 Bänden zusammengefasst wurden. Begründet wurde das Werk von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann. Herausgegeben wurde es nach Stammlers Tod von Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann und Dieter Werkmüller unter philologischer Mitarbeit von Ruth Schmidt-Wiegand.
Zweite Auflage des HRG
Seit 2004 entsteht nach jahrelanger Vorarbeit die zweite Auflage des HRG. Sie wird herausgegeben von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller, erneut unter philologischer Mitarbeit von Ruth Schmidt-Wiegand. Die Neuauflage, an der bislang rund 300 Fachautoren beteiligt sind, soll sechs Bände umfassen. Die Artikel werden durchgängig neu bearbeitet, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus den 40 Jahren seit Entstehung der ersten Lieferungen der Vorauflage voll berücksichtigen zu können. Zahlreiche Lemmata sind zudem neu hinzugekommen. Im Vergleich zur Vorauflage wird die jüngere Geschichte verstärkt einbezogen und der europäische Kontext deutlicher betont.
Weblinks
- Zu den Autoren vgl.: PDF mit Liste der HRG-Autoren der 2. Auflage
- Weitere Informationen: Info-Portal zum HRG
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