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Handelsgeschäft

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Unter einem Handelsgeschäft versteht man alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, § 343 HGB. Geschäft in diesem Sinne umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten (Rechtsgeschäft). Wichtigstes Handelsgeschäft bildet der Handelskauf.

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