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Gute fachliche Praxis
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Als gute fachliche Praxis (GfP) wird im deutschen Recht die Einhaltung gewisser Grundsätze des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft gehören
- eine standortangepasste Bewirtschaftung,
- der Schutz und die Verbindung von Biotopen,
- eine im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche ausgewogene Tierhaltung,
- der Schutz des Grünlandes in bestimmten Gebieten,
- die Erhaltung von Boden, Wasser, Flora und Fauna sowie
- Aufzeichnungen über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
In der Forstwirtschaft sind naturnahe Wälder anzustreben und Kahlschläge zu vermeiden.
Die Fischerei hat natürliche Gewässer und Uferzonen als Lebensräume heimischer Tiere und Pflanzen zu schützen und den Besatz mit nicht heimischen Tierarten zu unterlassen.
Folgende Vorschriften enthalten Grundsätze der guten fachlichen Praxis:
- § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes
- § 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes
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