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Gutachten

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Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.

Das Gutachten tritt als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder das Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht.

Der Begriff „Gutachten" ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch „Gerichtsgutachter" genannt) seine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird häufig von einem Privatgutachten gesprochen. Ein Gutachten über die Fahreignung (sog. MPU-Gutachten) erfolgt im privaten Auftrag, aber auf behördliche Veranlassung. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich prozessrechtlich um einen Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere Benennungen wie z. B. „Begutachtung", „Stellungnahme", „Bericht", „Auswertung" o. ä. grundsätzlich gleichwertig.

Im Prozess der Entwicklung der Demokratie - partizipative Demokratie - wurde der Begriff "Bürgergutachten" geschaffen, dessen geistiger Vater Prof. Dr. Peter C. Dienel († 13. Dezember 2006) war.

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Bild:Qsicon Lücke.png Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Behördengutachten (u.a. § 256 StPO)

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