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Grundordnung
Aus Kefk.
Der Begriff Grundordnung meint
- die Satzung, in der eine Hochschule ergänzend zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Gremien sowie die Verfahrensgrundsätze für die zentralen Organe und Fachbereiche regelt.
- die Verfassung eines Staates oder eines Staatenbundes (siehe auch Freiheitlich demokratische Grundordnung).
- in vielen evangelischen Landeskirchen und der EKD die Kirchenverfassung.
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
