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Grundmittel

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Das Grundmittel - auch: Anlagemittel - bezeichnete in der DDR ein Arbeitsmittel, das in einem längeren Zeitraum als ein Jahr gebraucht und verschlissen wurde.

In der Literatur der DDR wurde jedes Grundmittel als Arbeitsmittel deklariert. Allerdings konnte nur die Funktion eines Arbeitsmittels einen Gegenstand als Grundmittel charakterisieren. Daraus folgte jedoch umgekehrt nicht, daß jedes Arbeitsmittel als Grundmittel betrachtet wurde. Eine erläuternde Definition bestimmte deshalb:

Inhaltsverzeichnis

Definition von Grundmittel

  • Grundmittel sind Arbeitsmittel, die in einem längeren Zeitraum als einem Jahr umschlagen, einen Anschaffungspreis haben, der eine Aktivierung und sukzessive Abschreibung rechtfertigt, und zu ihrer Anschaffung Investitionen voraussetzen(1,2).

Allein die Länge des Umschlages reichte nicht aus, die Grundmittel zu definieren. In den sozialistischen Betrieben waren auch Mittel vorhanden, die länger als eine Produktionsperiode fungierten und nicht zu den Grundmitteln gerechnet wurden. Hierunter fielen Aufwendungen für den Anlauf eines neuen Erzeugnisses in die Produktion, für den Übergang zu anderen Organisationsformen, für die Konstruktion, Forschung und Entwicklung oder Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten.

Wertmäßig wurde festgelegt, daß ein Grundmittel einen Bruttowert ab 1.000 Mark je Inventarobjekt besaß. In staatlichen Organen und Einrichtungen wurde diese Grenze auf 500 Mark herabgesetzt(3). Zu den Grundmittel gehörten auch Erstausstattungen und Ausstattungsgesamtheiten. Die Gesamtheit der einem sozialistischen Betrieb zugewiesenen Grundmittel bildete den Grundfonds des Betriebes(5).

Aus Gründen der Vereinfachung der Planung und Abrechnung wurden die geringwertigen und schnell verschließenden Arbeitsmittel mit einem Wert unter 1.000 Mark bzw. 500 Mark und einer Nutzungsdauer unter einem Jahr zu den Umlaufmitteln gerechnet, ebenso alle auftrags- und typengebundenen Spezialwerkzeuge und Spezialvorrichtungen sowie Arbeitsschutzkleidungen. Die Grundmittel wurden in der Grundmittelrechnung erfaßt und nachgewiesen.

Gliederung der Grundmittel in Grundmittelgruppen

Zur Charakterisierung der ökonomischen Zweckbestimmung und der Art des Einsatzes der Grundmittel im Produktions- und Reproduktionsprozess der Betriebe bzw. in den Einrichtungen des nichtproduzierenden Bereichs diente die Gliederung in Grundmittelgruppen für:

  • die industrielle Produktion
  • die Bauproduktion
  • die land- und forstwirtschaftliche Produktion
  • die Transport- und Nachrichtenleistungen
  • die Handelstätigkeit
  • die sonstigen Zweige des produzierenden Bereichs
  • die Wissenschaft und Technik
  • das Bildungswesen
  • Kultur und Kunst
  • das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Körperkultur
  • das Wohnungswesen
  • die sonstigen Zweige des nichtproduzirenden Bereichs

Gliederung der Grundmittel in Grundmittelarten

Um die spezielle Stellung und Anwendung der Grundmittel im Betrieb zu verdeutlichen und die technische Bestimmung zu charakterisieren, wurden innerhalb der Grundmittelgruppen Unterteilungen nach der Grundmittelart vorgenommen, und zwar für:

  • Gebäude
  • bauliche Anlagen
  • Kraftmaschinen und -anlagen
  • Einrichtungen zur Speicherung und Transport(Fortleitung) von Elektroenergie, Gas und Wärme, Erdöl- und Kraftstoffleitungen
  • Arbeits- und Werkzeugmaschinen sowie sonstige technologische Ausrüstungen: Werkzeuge, Vorrrichtungen und Modelle
  • Hebezeuge und Fördermitel
  • Fahrzeuge des Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehrs
  • Meß-, Prüf- und Laborgeräte, Waagen
  • Betriebs- und Büroausstattungen

Innerhalb einer Wirtschaftseinheit wurden die Grundmittel ferner gegliedert nach:

  • a. in der Nutzung befindliche Grundmittel, wozu auch die in die Reservegrundmittel gehörten
  • b. die stillgelegten Grundmittel
  • c. Fremdanlagenerweiterungen
  • d. die zur Vermietung, Verpachtung und Nutzung überlassenen Grundmittel

Mittel, die nicht zu den Grundmittel gerechnet wurden

  • alle Arbeitsmittel mit einer kürzeren Nutzungsdauer als einem Jahr
  • Arbeitsmittel mit einem Anschaffungspreis von weniger als 1.000 Mark(6)
  • alle auftrags- und typengebundenen Werkzeuge und Vorrichtungen
  • Arbeitsschutzbekleidung
  • Arbeitsmittel in Form von Schüttgütern bzw. in flüssigem oder gasförmigen Zustand (sogenannte materialförmigen Arbeitsmittel), z.B. bestimmte Katalysatoren in der chemischen Industrie
  • Bodennutzungsgebühren und Ausgleichszahlungen für Wirtschaftserschwernisse, Eigentümerentschädigungen für Grund und Boden (7,8,9)
  • Grünanlagen, andere Dauerkulturen sowie unbefestigte Geländeebenen (ausgenommen Sportplätze)
  • Zug-, Zucht- und Nutzvieh
  • Ersatzteile, soweit sie nicht Bestandteil eines Grundmittels waren, und Austauschaggregate
  • Vorhaltematerial der Baubetriebe
  • Aufwendungen für geologische Forschungs- und Erkundungsarbeiten
  • themengebundene Arbeitsmittel der Forschung, unabhängig von ihrem Preis und ihrer Nutzungsdauer
  • Beteiligungen volkseigener Betriebe an gemeinsamen Investitionen(12)


Hinweise

  • (1) Kurt Matterne, Siegfried Tannhäuser, Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR, Verlag Die Wirtschaft, Berlin 1982, 3. überarbeitete Auflage
  • (3) In staatlichen Organen und Einrichtungen gehörten auch einige Arbeitsmittel unter 500 Mark zu den Grundmitteln(4).
  • (6) sofern es sich nicht um Erstausstattungen bzw. Ausstattungsgesamtheiten handelte
  • (7) bei Meliorationsanlagen(10)
  • (8) In den Produktionsgenossenschaften des Handwerks(PGH), kleinen gewerblichen Betrieben u.a. waren der Grund und Boden bebauter Grundstücke, unbebaute Grundstücke, Dauerkulturen und Bodenbenutzugsgebühren wie Grundmittel zu behandeln, jedoch nicht abzuschreiben(11)

Rechtsvorschriften

  • (2) Eine praktische Begriffsbestimmung gab: AO über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten, GBl-Sonderdruck Nr. 800/1 vom 6. August 1985
  • (4) AO über die Grundmittelrechnung in staatlichen Organen und Einrichtungen vom 19. April 1968 (GBl II 1968 S. 209); siehe insbesodnere Anlage 1
  • (5) Ministerrat der DDR, Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Hrsg.), Definitionen wichtiger Kennziffern und Begriffe für Planung und Statistik, Staatsverlag der DDR, Berlin 1965
  • (9) AO über die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken (GBl II 1969 Nr. 68 S. 433)
  • (10) AO über die Erfassung, Bewertung, Aktivierung und Abschreibung der als Grundmittel zu behandelnden Meliorationsanlagen vom 16. Dezember 1968 (GBl II 1969 Nr. 7 S. 65)
  • (11) § 4 der AO Nr. 2 über vereinfachte Anforderugen an die Erfassung und Nachweisführung in Rechnungsführung und Statistik vom 29. Dezember 1972 (GBl II 1973 Nr. 5 S. 60)
  • (12) Vergleiche u.a. Richtlinie über gemeinsame Investitionen vom 26. September 1972 (GBl II 1972 Nr. 59 S. 642)
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