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Grundlagenbescheid
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Der Grundlagenbescheid ist ein Instrument des Verwaltungsrechts, insbesondere des Steuerrechts.
Zunächst ist der Grundlagenbescheid wie jeder Bescheid ein Verwaltungsakt. Die dabei getroffene Regelung ist ihrerseits jedoch die Basis für das Ergehen eines anderen Verwaltungsakts, des sogenannten Folgebescheids.
Beispiel:
Grundlagenbescheid: Das Finanzamt erlässt zunächst einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung der Gesellschaft. In diesem Bescheid wird festgestellt, welchen Gewinn die Gesellschaft insgesamt erzielt hat, und wie dieser Gewinn auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird.
Folgebescheid: In dem gegenüber jedem Gesellschafter erlassenen Einkommensteuerbescheid wird sodann die aus der Beteiligung an der Gesellschaft – eventuell neben weiteren Einkünften – resultierende Steuer festgesetzt. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung ist insoweit Grundlagenbescheid gegenüber dem Einkommensteuerbescheid, welcher wiederum den Regelungsinhalt des Feststellungsbescheids übernimmt.
Für den Adressaten des Verwaltungsakts wesentlich ist hierbei, dass er, sollte der Grundlagenbescheid bestandskräftig werden, Einwände gegen diesen nicht im Rahmen einer Anfechtung des Folgebescheids geltend machen kann.
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