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Kantonsparlament
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Bild:Rathaus Bern - Session des Grossen Rates.jpg
Session des Grossen Rates im Berner Rathaus
Kantonsparlamente sind die Parlamente bzw. Legislativen der Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Kantonsparlamente sind mit den Gesetzgebungsverfahren der Bereiche betraut, die nicht in die Kompetenz des Bundes fallen.
Ein Kantonsparlament wird in der Regel alle vier Jahre vom Volk gewählt und seine Aufgaben umfassen in erster Linie die Gesetzgebung, die Oberaufsicht über Verwaltung, Regierung und Justiz sowie die Beschlussfassung über Steuern, Abgaben und Kredite, das kantonale Budget und die Staatsrechnung.
Aus historischen Gründen lautet die Bezeichnung des Parlaments von Kanton zu Kanton unterschiedlich:
- Grosser Rat (französisch: Grand Conseil, italienisch: Gran Consiglio, rätoromanisch: Cussegl grond) heisst es in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis
- Kantonsrat heisst es in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Zug, Zürich
- Landrat heisst es in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Nidwalden, Uri
- Parlament (französisch: Le Parlement) heisst es im Kanton Jura
Weblinks
- Angaben zu den Kantonsparlamenten
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