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Großherzogtum Würzburg

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Das Großherzogtum Würzburg war ein souveräner Staat im Rheinbund, der von 1806 bis 1814 existierte.

Infolge des Lunéviller Friedens wurde auch das Hochstift Würzburg säkularisiert und durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 dem Kurfürstentum Bayern als ein weltliches Erbfürstentum überlassen, mit Ausnahme von etwa 826 km², die anderen Fürsten als Entschädigung zugewiesen wurden. Bayern trat im Frieden von Pressburg gegen Entschädigung das Fürstentum Würzburg 1805 an den ehemaligen Großherzog Ferdinand von Toskana ab, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlassene Kurfürstentum Salzburg an Österreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Kurfürstentum erhoben wurde. Am 30. September 1806 trat der Kurfürst Ferdinand dem Rheinbund bei und nahm nun den Titel Großherzog von Würzburg an. Mit der Auflösung des Rheinbundes 1814 endete auch die Existenz des Großherzogtums Würzburg. Durch Beschluss des Wiener Kongresses erhielt der Großherzog seinen Erbstaat Toskana, Würzburg aber fiel größtenteils an Bayern zurück.

Literatur

  • Ivo Striedinger: Das Großherzogtum Würzburg. In: ZBLG 6, 1933, S. 250-256.

Weblinks


Wikipedia
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