Grat

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Der Ausdruck Grat (verwandt mit Gräte, vgl. Rückgrat) bezeichnet

  • eine Kante am Dach oder Gewölbe, an der zwei Dach- bzw. Gewölbeflächen aufeinandertreffen und zusammen eine Außenecke bilden. Der Dachfirst ist ein waagrechter Grat. Siehe dagegen Kehle.
  • die oberste Kante eines scharfen Bergrückens, der sogenannte Kamm
  • ein bei Trenn- oder Formverfahren entstehender scharfkantig hervorstehenden Rand eines Werkstückes
  • im Textilwesen eine aus der Gewebefläche schräg heraustretende Bindungslinie
  • in der Mathematik eine (n − 1)-dimensionale Seite eines n-dimensionalen Polytops, z.B. die eindimensionale Kante eines dreidimensionalen Tetraeders
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