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Grafschaft Wied

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Die Grafschaft Wied ist ein historisches Gebiet im Bereich des Westerwaldes und des Landkreises Neuwied. Sie ist nach dem rechtsrheinischen Fluss Wied und der Burg Altwied benannt.

Inhaltsverzeichnis


Geschichte

Wer die ersten geschichtlichen Tage der Grafschaft Wied nachbetrachten möchte, trifft auf ein dunkles und eher verworrenes Bild.

Meist wird der Hinweis auf den Gaugrafen Metfried von Wied (1084/1093) als Zeitpunkt der Entstehung der Grafschaft gedeutet. Eher aber sollte bewusst werden, dass mit dem Verfall des karolingischen Reiches Lothringen, wozu auch das wiedische Land gehörte, in verschiedene Teile zerfallen war. Pfalzgraf Eberhard hatte sich zunächst 938 in den Besitz der späteren Grafschaft bringen können. Auch Giselbert (Graf von Luxemburg, gest. 1057) hatte die Teile Franziens noch zusammenhalten können. In dieser Zeit bildete sich die sogenannte Rheinprovinz heraus mit der Waldgrafschaft (nemus) auf jülischem Gebiet und der Maifeldgau im Gebiet der Eifel. Es handelte sich ebenfalls um ein Gebiet, das von den späteren Grafschaften Wied und Sayn bis zur Wetterau reichte.

Nach dem Tode des vorgenannten Pfalzgraf Eberhard war das Gebiet der Rheinprovinz bis zu beiden Ufern des Rheins unterteilt in Franzien, sowie das salische und pfalzgräfliche Gebiet, welche sein Bruder, Kaiser Konrad I., nunmehr beherrschte, wobei seit den Tagen des vorgenannten Eberhard Aachen der Herrschaftssitz (Palatium) war. Wenn auch diese Zeit nur schwer geschichtlich fassbar wird, so weiß man doch, dass Eberhard und sein Bruder Konrad eine Pfalz in Weilburg hatten, wo beide geboren und erzogen wurden. Ihr Einfluss erfasste auch das wiedische Gebiet. Limburg (Lahn) gehörte jedenfalls den Pfalzgrafen bei Rhein, wo denn auch Adelheid, Witwe des Pfalzgrafen Heinrich, Herr zu Laach, in ihren letzten Lebenjahren angetroffen wurde. Ihre weitgefassten Gebiete zwischen Hessen und dem Niederrhein ließen in der Folge die Grafschaften Wied, Isenburg, Sayn, Wittgenstein, Nassau und Solms entstehen.

Die franzischen, salischen und pfalzgräflichen Gebiete waren nach dem Tode des mächtigen Herzogs Giselbert, beherrschend beide Teile Lothringens, und durch die Teilung Lothringens selbst, nicht zuletzt weil der Sohn des Pfalzgrafen Ehrenfried, nämlich Hermann die Schwester (Mathilde) des Kaisers Otto III. geheiratet hatte, beträchtlich ausgeweitet worden. In dieser Zeit setzte sich erst die Bezeichnung Pfalzgrafen bei Rhein durch. Im Jahre 857 (29. August), als die Johanneskirche zu Rengsdorf (Kreis Neuwied) erwähnt wurde, lag dieser Ort in Franzien. Für das Verstehen der ersten wiedischen Urkunden wird nun wichtig, dass unter den Pfalzgrafen sich außer der Waldgrafschaft (im jülischen Raum) Thomberg (castrum Thonaburg), Brauweiler und die Herrschaft Laach herausbildeten, ebenso das Maifeld, Münstereifel und Pfalzel (Mosel). Diese Herrschaften waren frühere lothringische Teile, die der Herzog Giselbert von Brabant bis zur Mosel und zu beiden Rheinufern schon besessen hatte. Dazu ist besonders Jülich zu nennen, das zum wiedischen Herrscherhaus lebhafte Kontakte haben wird.

Giselbert (vor 1050) hatte ebenfalls Zülpich, Kochem, Klotten, Treis Rheineck, Schönenberg, Brohl und Leutesdorf zu einem beachtlichen Ansehen verholfen. Diese Orte oder Herrschaften füllen die urkundlich belegte Geschichte des wiedischen Hauses. Vor allem sollen aber Siegburg, Limburg (Lahn) und Isenburg (Bisenburg an der Bisena) erwähnt werden, die zu der Zeit des Giselbert aufblühten zusammen mit den pfalzgräflichen wiedischen und saynischen Gebieten, wobei die letztgenannten Herrschaften noch nicht als Grafschaft angetroffen werden. Unter Berücksichtigung der wiedischen Urkunden sollen nur die Vogtei Breisich, die Vogtei Vilich, wo in zurückliegender Zeit Mathilde, die Nichte des Pfalzgrafen Hermann, als Äbtissin einem Kloster vorstand, die Vogtei Holzweiler (an der Ahr), und Kornelimünster (bei Aachen) erwähnt werden.

Die Unterscheidung in eine Größere Pfalzgrafschaft (pallentia maior) und eine Kleinere (Pellentz), welche auch Pfalzgrafschaft bei Rhein genannt wurde, geht auf den Pfalzgraf Hermann zurück, dessen Kinder diese Einteilung beibehielten. Für das wiedische Gebiet wurde der Pfalzgraf Heinrich I., ein Mönch, den man auch den Wilden nannte, bedeutsam. Er war außerordentlich reich, weil er von seinem Bruder Konrad, als dieser kinderlos in Ungarn 1055 verstarb, das gesamte Vermögen geerbt hatte. Er war es auch, der dem kölnischen Erzbischof Anno II. das Castrum Siegberg geschenkt hatte. Doch hinderte dies beide nicht daran, einen erbitterten Kampf miteinander zu führen.

Auch von Pfalzgrafen Heinrich II., der sich bei Maria Laach (Eifel) ständig aufhielt, und dem nachfolgende Pfalzgraf Siegfried liegen beredte Zeugnisse vor. Weil Heinrich II. kinderlos blieb, vermachte er mit dem Willen seiner Frau Adelheid im Jahre 1093 die Orte Reide, Belle, Kruft, Bendorf, Willenburg, Heimbach, Alken und richtete dort für sich und seine Nachfahren Vogteien ein, welche noch unter dem Pfalzgraf Siegfried (Sohn des Albrecht von Ballenstädt und der Adelheid) angetroffen werden. Damals weilte der Engerser Gaugraf Mettfried von Wied und sein Bruder Reichwin von Kempenich als Zeugen an der Seite des Pfalzgrafen Heinrich. Adelheid aber weilte sodann in Limburg, wo sie mit der Einwilligung ihres Sohnes Siegfried den Geistlichen des Georgstifts zu Limburg das Gut ihres Kaplans Manegold, welches in Meudt (13.000 Schritte von Limburg entfernt), und in Isenburg (Bisem, sechs Mansen ebendort) lag, zum Heil ihrer Seele zubrachte.

Zu den Nachrichten dieser Zeit gehört auch, dass Arnold II. (kölnischer Erzbischof) und Reichwin Brüder des Mettfred gewesen wären, aber dies haben die Nachfahren zu Recht anders gesehen und sie als mögliche Kinder des Mettfried gedeutet, obwohl dazu die geschichtlichen Nachweise versagen. In den Mitteilungen des wiedischen Hauses heißt es, dass Arnold II. nicht nur Hedwig (Hadewig) zur Schwester (Äbtissin zu Essen), sondern auch den stets übergangenen Lambert von Wied (1187), Pastor in Feldkirchen, zum Bruder gehabt hätte, wobei ein ebenfalls genannter Lambert von Nürburg (Schwestersohn des Lambert von Wied) auftritt, sicher irrtümlich der Neuerburg (Wied) zugewiesen, um die Lebensdaten der Mechtildis (Ehefrau von Heinrich III. von Sayn) zu korrigieren.

Für die wiedischen Herren wurde es bedeutsam, dass Thomberg den Edelherren zu Sombreffe, Kerpen und Landskron als Lehen zufiel, so dass sich daraus manche Bande knüpften. Schon unter dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, etwa 1190, waren Teile der alten Pfalzgrafschaft an der Maas und der Mosel, also auf kurtrierischem und kurkölnischen Territorium, verkauft, entfremdet, verpfändet oder erobert worden, weil im Reich ein erbitterter Bürgerkrieg herrschte, und wurden den benachbarten Herren, wie denen von Jülich, Manderscheid, Berg, Isenburg, Wied, Sayn, Westerburg zum bleibenden Besitz angetragen. Nur die Kleinere Pfalzgrafschaft (Pellentz) scheint geblieben zu sein. Dazu gehörten jedenfalls die Vogteien Leutesdorf, die Burg Erenberg, Schönburg (bei Oberwesel) usw.

Die Grafschaft Wied erscheint erst im geschichtlichen Blickfeld, als die Pfalzgrafschaft im Grunde zerbrochen war, aber sie wird das Lehnsgut der Pfalzgrafen für die nächsten Jahrhunderte bleiben. Als Graf Dietrich von Wied 1158 (26. April), der übrigens im Raum der Eifel auftritt, als Zeuge nach Sinzig gerufen wurde, war der Pfalzgraf Konrad (1195) in der gleichen Eigenschaft an seiner Seite; damals gestand Kaiser Friedrich dem Trierer Erzbischof Hillin einige Bergwerkrechte zu. Es wird nicht überliefert, dass der Pfalzgraf den genannten Dietrich von Wied (1158-1200) belehnt hätte. In einer wiedischen Urkunde (25. Dezember 1190) trägt der kölnische Erzbischof ihm ein Lehen zu Olbrück (Kreis Ahrweiler) auf, wobei die Söhne des Grafen diese Rechte erblich übernehmen sollen, ausgenommen wird lediglich aus der Sorge vor einer möglichen Entfremdung die gräfliche Tochter Theodora, die den Grafen Bruno von Isenburg geheiratet hatte.

Wohl beerbte Georg von Wied (1201-1227) seinen Vater Dietrich. Er war ein Kreuzzugsritter, an der Seite der saynischen Grafen und der Pfalzgrafen urkundlich öfter auftretend. Jedenfalls gelangte sein Bruder Lothar um 1212, wie eine Rommersdorfer Urkunde bezeugt, in die Herrschaft über die wiedische Grafschaft. Dies war noch in der Zeit des Pfalzgrafen Heinrich (bis 1214). Im Jahre 1200 trifft man übrigens Heinrich von Wied, wie er als Zeuge des Burggrafen Dietrich in einem Stiftungsbrief für das Kloster Kapellendorf genannt wird. So bleibt an dieser Stelle der Hinweis, dass abweichend von der hergebrachten Überzeugung die wiedischen Archivare einen Johann von Wied (1202), verheiratet mit einer Herrin von Runkel, die Herrschaft Runkel an das Haus Wied-Isenburg gebracht hätte (dilectum sibi in Christo nobilem comitem de Weda Johannem ac Dominum in Runckel, Deo et beato Francisco devotum). Es wurde doch offen gelassen, ob dieser der Sohn des oben genannten Dietrich oder der Bruder des Lothar von Wied gewesen wäre. Immerhin hätte es auf der Isenburg mithin das Haus Runkel (mit den runkelischen Wappen) gegeben.

Die Geschichtsschreibung des letzten Jahrhunderts legte dar, dass es außer Zweifel wäre, dass Lothar das wiedische Lehen von Pfalzgraf Ludwig (1215-1231), der Vater des nachgenannten Otto, erhalten hätte. Deutlicher wird 1237 (8. März) das geschichtliche Bild der Grafschaft Wied, als nämlich Pfalzgraf Otto mitteilte, dass er Bruno und Dietrich von Isenburg mit der Grafschaft Wied belehne und mit allem, was dazu gehöre. Der wiedische Graf befände sich nunmehr dank der Großzügigkeit des Pfalzgrafen in der Pflicht eines Vassalen (Ledigmann). Nach dem Tode des Onkels (Lothar) würde die pfälzische Grafschaft sodann in den Besitz der beiden Isenburger übergehen. Derselbe Pfalzgraf ließ 1252 (10. August) wissen, dass er die verwaiste Grafschaft Wied dem Grafen Gottfried von Eppstein als Lehen antrüge. Dieser und seine Söhne wären dem Pfalzgrafen bei Rhein für alle Zeiten zu treuen Diensten als "ledich manne" (Vasall) verpflichtet. Somit gilt, dass die Grafschaft Wied, als Bestandteil der Kleineren Pfalzgrafschaft, als Lehnsgut zu den Grafen von Wied übergegangen war.

Der rechtliche Zustand blieb auch für die nächsten Jahrhunderte erhalten. Daher bekannte Philipp von Isenburg im Jahre 1352 (25. August), dass er die Freiheit des Gerichts zu Bendorf von dem Pfalzgrafen Ruprecht erhalten hätte. Wiederum 1460 belehnte der Pfalzgraf Friedrich den Friedrich von Runkel aus besonderer Gnade für seine geleisteten treuen Dienste mit der halben Grafschaft Wied. Dieser Graf erhielt dann 1473 aus der Hand des erwähnten Pfalzgrafen als Lehen sogar die ganze wiedische Grafschaft. 1477 übertrug Pfalzgraf Philipp, nachdem er sein Amt übernommen hatte, die ganze Grafschaft Wied ebenso dem Friedrich von Runkel. Derselbe Pfalzgraf belehnte 1488 den wiedischen Grafen Wilhelm.

In der Folge wurden die Belehnungen ausnahmslos von den Pfalzgrafen vorgenommen. Den letzten noch nachweisbaren Lehnsbrief stellte der Kurfürst Carl Philipp zu Pfalz 1721 zugunsten des wiedischen Grafen Friedrich Wilhelm aus (FWA 53-6-7). Mit der Fürstung der Grafen zu Wied (1784) scheinen diese Lehnungen ausgeblieben zu sein. Das kurpfälzische Haus und die Erzbischöfe zu Köln wurden stets vom Kaiser aufgerufen, wenn es galt, die Ordnung in der Grafschaft wiederherzustellen. Besonders Graf Friedrich III. von Wied litt unter den kurpfälzischen Ansprüchen, indem er auf der Braunsburg von den pfälzischen Soldaten belagert wurde. Es befiel ihn der Gedanke, sich von der Grafschaft zu trennen oder sie zu verkaufen.

Bis zu ihrer Auflösung gehört die Grafschaft Wied zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.

Siehe auch

Quellen

Aus den Urkunden und Akten des Fürstlich Wiedischen Archivs und den Privaten Aufzeichnungen von Dr. Albert Hardt.

Weblinks

Wikipedia
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