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Grafschaft Hanau-Lichtenberg

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Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg ist ein Territorium des alten Deutschen Reiches. Sie ging aus der Herrschaft Lichtenberg und einem Teil der Grafschaft Hanau hervor. Nach dem Aussterben der Grafen von Hanau fiel sie an Hessen-Darmstadt. Ihr Zentrum lag im unteren Elsaß mit der Hauptstadt Buchsweiler.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung der Grafschaft

1452 starb nach nur einjähriger Regierungszeit Reinhard III. von Hanau. Erbe war sein erst vier Jahre alter Sohn Philipp I., der Jüngere. Aus Angst um den Fortbestand der Familie einigten sich die Verwandten und andere wichtige Entscheidungsträger der Grafschaft, das Primogeniturstatut der Familie von 1375, eines der ältesten in Deutschland, nicht anzuwenden und dem Onkel des Erben und Bruder des verstorbenen Reinhard III., Philipp I., der Ältere, das Amt Babenhausen, aus dem Bestand der Grafschaft Hanau als eigene Grafschaft zukommen zu lassen. Diese Ausstattung ermöglichte ihm eine standesgemäße Heirat, das Zeugen erbberechtigter Nachkommen und erhöhte so die Sicherheit für den weiteren Bestand des Grafenhauses.

Philipp d.Ä. heiratete 1458 Anna von Lichtenberg, eine der Erbtöchter Ludwigs V. von Lichtenberg. Nach dessen Tod 1473 erhielten Anna und Philipp d.Ä. die Hälfte der Herrschaft Lichtenberg im unteren Elsaß mit der Hauptstadt Buchsweiler. Hieraus entstand die Linie und Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Philipp I. (der Jüngere) von Hanau und seine Nachkommen nannten sich in Unterscheidung dazu künftig „ Grafen von Hanau-Münzenberg“.

1570 starben die Grafen von Zweibrücken-Bitsch aus und auch ihre Güter im Elsass – einschließlich des lichtenbergischen Anteils – fielen an die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Diese tauschten ein Gebiet um Pirmasens 1606 von Lothringen ein.

Vereinigung mit Hanau-Münzenberg

1642 starben die Grafen von Hanau-Münzenberg in der männlichen Linie aus. In Hanau-Lichtenberg regierte zu dieser Zeit der erst neunzehnjährige Graf Friedrich Casimir. Noch herrschte der Dreißigjährige Krieg, die Verwandtschaftsbeziehung zu dem verstorbenen letzten Hanau-Münzenberger Grafen war nur weitläufig, der Herrschaftsantritt keineswegs gesichert. Auf Schleichwegen und inkognito wurde Graf Friedrich Casimir von seinem Vormund, Freiherr Georg von Fleckenstein-Dagstuhl nach Hanau gebracht. Dort musste er zunächst gegenüber dem Patriziat der Neustadt eine Reihe von Zugeständnissen vertraglich zusichern, bevor er die Herrschaft antreten konnte. Dazu zählte vor allem die Religionsfreiheit für die reformierte Konfession – die „Staatsreligion“ in Hanau-Münzenberg –, denn die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war lutherisch geblieben und Graf Friedrich Casimir war Lutheraner. Im darauf folgenden Jahr gelang es mit Hilfe der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel, einer geborenen Gräfin von Hanau-Münzenberg, die Ansprüche des Grafen Friedrich Casimir auch gegenüber dem Erzbischof von Mainz durchzusetzen. Im Gegenzug dazu schloss er mit der Landgräfin einen Erbvertrag des Inhalts, dass, sollte das Haus Hanau aussterben, Hanau-Münzenberg an Hessen-Kassel fallen solle. 1647 heiratete Friedrich Casimir die um zwanzig Jahre ältere Witwe seines Hanau-Münzenberger Vorgängers, Sybille-Christine von Anhalt-Dessau. Der Schritt war wohl der prekären Finanzlage der Grafschaft geschuldet: So sparte man sich die Dotation für die Gräfin-Witwe. Allerdings blieb die Ehe auch kinderlos. Graf Friedrich Casimir starb 1685.

1680 fielen die im Elsass gelegenen Teile der Grafschaft unter die Oberhoheit Frankreichs.

Das Erbe des kinderlos verstorbenen Grafen Friedrich Casimir traten die beiden Söhne seines Bruders Johann Reinhard II. von Hanau-Lichtenberg, die Grafen Philipp Reinhard in Hanau-Münzenberg und Johann Reinhard III. in Hanau-Lichtenberg an. Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war also wieder selbständig. Allerdings verstarb Graf Philipp Reinhard bereits 1712, so dass Graf Johann Reinhard III. auch den Hanau-Münzenberger Landesteil erbte und die Grafschaft Hanau zu seinem Tod 1736 nochmals vereinigte.

Nachfolge

1736 stirbt mit Graf Johann Reinhard III. siebzigjährig der letzte männliche Vertreter des Hauses Hanau. Aufgrund des Erbvertrags von 1643 fällt der Hanau-Münzenberger Landesteil an Hessen-Kassel, aufgrund der Ehe der einzigen Tochter des letzten Hanauer Grafen, Charlotte mit dem Erbprinzen Ludwig (VIII.) von Hessen-Darmstadt die Grafschaft Hanau-Lichtenberg nach dort. Jahrzehnte lang umstritten bleibt zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt die Zugehörigkeit des Amtes Babenhausen zum Münzenberger oder Lichtenberger Erbteil. Dieser Streit wird erst nach 40 Jahren durch eine Realteilung beigelegt.

1803 kam das inzwischen so genannte Hanauerland an das Großherzogtum Baden. Das Gebiet um Pirmasens fiel 1815 an die Pfalz und Bayern.

Literatur

  • Reinhard Dietrich, Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34, Hanau 1996. ISBN: 3-9801933-6-5
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