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Graduierung (akademisch)
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Unter Graduierung versteht man im akademischen Bereich die Verleihung eines akademischen Grades an einen Absolventen.
Dies findet im anglo-amerikanischen Ausland und zunehmend in jüngster Zeit auch wieder in Deutschland im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt, bei der den frisch Graduierten die Verleihungsurkunde vor dem in Talaren gekleideten Abschlussjahrgang und der Professorenschaft ausgehändigt wird.
Ursprünglich bedeutet die Bezeichnung akademischer Grad eine Stufe innerhalb einer Hierarchie. Die traditionellen akademischen Grade des Mittelalters waren in aufsteigender Rangfolge:
- Bakkalaureus (Ernennung durch den Professor)
- Lizenziat (mit der licentia doctorandi - Lehrbefugnis)
- Magister
- Doktor
In Frankreich hat sich diese Einteilung bis heute erhalten. Ursprünglich waren Magister und Doktor als Lehrer hierarchisch auf der selben Stufe und somit synonym, in Paris war der "Magister" üblich, in Italien der "Doktor".
Eine Graduierung im Sinne einer Rangfolge spiegelt auch die untenstehende Liste wider, wobei allerdings der Professor keinen akademischen Grad, sondern eine akademische Amtsbezeichnung darstellt.
Der Einführung eines einheitlichen Diplomgrades an Universitäten und Fachhochschulen lag ursprünglich der Gedanke zugrunde, die Berufswahl im tertiären Bildungsbereich von hierarchisch gesinntem Standesdünkel zu befreien. In der Realität war der Diplomgrad der Fachhochschulen dem universitären Diplomgrad aber nie rechtlich gleichgestellt, auch wenn nach einigen Jahren Berufserfahrung in weiten Bereichen der betrieblichen Praxis keine Ungleichbehandlung mehr festzustellen ist.
Die Berufsakademien verleihen staatliche Abschlussbezeichnungen und keine akademischen Grade. Die frühere Bezeichnung Ing. (grad.) ("graduierter Ingenieur") wurde auf den Höheren Fachschulen (Ing.schulen ) als „staatliche Bezeichnung” verliehen, auf den nachfolgenden Fachhochschulen als „akademischer Grad”, abgelöst durch den akademischen Grad Dipl.-Ing., später ersetzt durch Dipl.-Ing. (FH). Vor Einführung des Doktor-Ingenieurs war der Diplomgrad in der Form des Diplom-Ingenieurs an den Technischen Hochschulen das Äquivalent zum universitären Doktorgrad.
"Rangfolge" im akademischen Bereich
- Bakkalaureus/Bachelor der Universitäten, gleichgestellter Hochschulen sowie der Fachhochschulen; Diplom-... (FH) der Fachhochschulen. Erster akademischer Grad, Regelstudienzeit 6-8 Semester.
- Diplom-.../Diplom-... (univ.), Magister, Master der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mit Berechtigung zur Promotion; Master der Fachhochschulen mit Promotionsberechtigung, wenn diese bei der Akkreditierung gesondert festgeschrieben wurde. Regelstudienzeit 9-10 Semester; Master 2-4 Semester, aber Zugang nur nach Abschluss eines ersten grundständigen Studiums. Das 1. Staatsexamen berechtigt ebenfalls zur Promotion, es wird aber kein akademischer Abschlussgrad verliehen.
- Dr. - Doktor mit dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung durch Verfassen einer Dissertation; Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation. Höchster akademischer Grad.
- Dr. habil. - Doktor mit Lehrbefähigung (facultas docendi) als Nachweis der Befähigung zur selbständigen Vertretung eines Fachgebietes in Forschung und Lehre an Hochschulen und Universitäten. Voraussetzung ist das Verfassen einer Habilitationsschrift.
- Professor und auch Privatdozent mit Lehrbefugnis (venia legendi) in seinem Fachgebiet. Kein akademischer Grad, sondern akademische Dienstbezeichnung.
Literatur
- Kertz-Welzel, Alexandra. "Motivation zur Weiterbildung: Master- und Bachelor-Abschlüsse in den USA." Diskussion Musikpädagogik 29 (2006), S. 33-35.
Siehe auch
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