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Grabenwahlrecht

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Beim sogenannten Grabenwahlrecht wird ein Teil der Abgeordneten eines Parlamentes über absolute oder relative Mehrheitswahl ins Parlament gewählt, während der andere Teil proportional über eine Liste gewählt wird. Im Gegensatz zum in Deutschland gebräuchlichen personalisierten Verhältniswahlsystem findet keine Verrechnung zwischen den Direkt- und den Listenkandidaten statt. Das Grabenwahlrecht wird beispielsweise heute in Russland angewandt.

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