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Graßmannsches Gesetz

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Von dem Mathematiker und Sprachwissenschaftler Hermann Graßmann (1809-1877) für die indogermanische Sprachwissenschaft 1863[1] nachgewiesene phonetische Dissimilationsregel (nicht zu verwechseln mit den Graßmannschen Gesetzen der Farbenlehre).

Das Gesetz gilt für das Altindoarische sowie für das Altgriechische und besagt: bei einer mittelbaren Aufeinanderfolge zweier aspirierter Verschlußlaute verliert der erste die Behauchung.

Die Regel zeigt sich vor allem bei der Reduplikation von Verbalwurzeln. Von ved. dhā- (3. Klasse) z.B. lautet der Präsensstamm nicht *dhá-dhā-mi (1. Person Singular), sondern dádhāmi.[2] Im Altgriechischen betrifft die Regel die Tenues (tonlosen) aspiratae.

Beispiele aus dem Altgriechischen

  • θάπτω (ich begrabe; Präs.) vs. τάφην (ich wurde begraben, Aorist)
  • φέυγω (ich fliehe; Präs.) vs. πέφευγα (ich bin geflohen, Perfekt)

Quellen

  1. Ueber die aspiranten und ihr gleichzeitiges vorhandensein im an- und auslaute von wurzeln. Ueber das urspruengliche vorhandensein von wurzeln, deren anlaut und auslaut eine aspirate enthielt. In: Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung 12 (1863), S. 81-109, 110-138 (Djvu)
  2. Siehe: Alexander Lubotsky: A Ṛgvedic word concordance. Part 1: A-N. New Haven 1997, S. 740, ISBN 0-940490-12-9

Literatur

  • Neville Edgar Collinge: The laws of Indo-European. Amsterdam [usw.] 1985, ISBN 90-272-2102-2, S. 47-61: Grassmann's law.
  • Jerzy Kurylowicz (Begr.): Indogermanische Grammatik. I,2: Lautlehre. Heidelberg 1986, ISBN 3-533-03487-9, S. 112 ff.
  • Manfred Mayrhofer: Sanskrit-Grammatik mit sprachvergleichenden Erläuterungen. 3. Aufl. Berlin, New York 1978 (Sammlung Göschen 2207), ISBN 3-11-007177-0, §30,2
  • Michael Meier-Brügger: Indogermanische Sprachwissenschaft. 8. Aufl. Berlin 2002, ISBN 3-11-017243-7, L348
Wikipedia
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