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Grünzug
Aus Kefk.
Als Grünzug werden in der Raumordnung und der Landschaftsplanung zusammenhängende nicht bebaute Gebiete bezeichnet, die
- zur Vernetzung von Biotopen
- und/oder Gliederung der Siedlungsflächen dienen.
Alltagssprachlich wird damit meist ein langgestrecktes, häufig parkähnliches Gebiet gemeint, das oft einen hohen Erholungs- und Freizeitwert hat.
In der Regel umfassen Grünzüge hauptsächlich naturnahe Freiflächen, sie können aber beispielsweise auch land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Parks oder Sportanlagen enthalten.
In der Raumordnungsplanung wird in der Regel eine Mindestbreite von 1.000 m für Grünzüge angesetzt, bei einer hohen Vielfalt der enthaltenen Biotoptypen oder engen räumlichen Verhältnissen kann dieser Wert aber auch unterschritten werden.
