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Grüner Tisch
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Die Bezeichnung Grüner Tisch leitet sich von der Redewendung „etwas am grünen Tisch entscheiden“ ab, die angeblich wiederum auf einen mit grünem Samt bezogenen Tisch im Kurfürstenzimmer des Regensburger Rathauses zurückgeht, einem Beratungszimmer in der Umgebung der Reichstage und des Immerwährenden Reichstags.
Wenn eine Entscheidung am „Grünen Tisch“ gefallen ist, bedeutet es, dass sich die Praxistauglichkeit des in ihr entschiedenen theoretischen Konzepts in der Realität noch erweisen muss.
In der Sprache des Sportjournalismus bezeichnen Entscheidungen, die am „Grünen Tisch“ gefällt wurden, juristische oder sportjuristische Urteile, die etwa von Institutionen der Sportverbände nach Statuten / Verhandlung / Anhörung ausgesprochen werden. Etwa bei Regelverstößen wie nicht zugelassenen Akteuren, Hilfmitteln, Doping, Ausschreitungen oder dem Nicht-Antreten eines Sportlers / Mannschaft. Dabei werden Geldstrafen, Platzsperren oder ähnliches als Strafmaß verwendet und daneben oft eine Wertung (im Fußballsport zum Beispiel: 2:0) des sportlichen Ereignisses für Ranglisten oder Tabellen festgesetzt.
Siehe auch
Weblinks
- Bundestags-Ausstellung „Grüner Tisch“ und „Lange Bank“ 2003 im Reichstagsgebäude
- BR-Online über das Alte Rathaus in Regensburg
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