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Goldene Bulle von Rimini

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Mit der Goldenen Bulle von Rimini bestätigt der deutsche Kaiser Friedrich II. im März 1226 dem Deutschen Orden die Herrschaft über das Kulmer Land östlich der unteren Weichsel. Das Dokument enthielt vom Inhalt her sowohl den Auftrag zum Kampf gegen die Pruzzen, als auch die Zusicherung absolute Landeshoheit in dem Gebiet, was sich in penibler Regelung der Regalien offenbart. Die Übereignung des Kulmer Landes selbst wurde vom polnischen Herzog Konrad von Masowien angesichts der Bedrohung durch die Pruzzen anhand des Vertrages von Kruschwitz veranlasst.

Die Goldene Bulle von Rimini korrespondiert mit der Goldenen Bulle von Rieti des Papstes Gregor IX. und mit dem Vertrag von Kruschwitz des polnischen Herzogs Konrad von Masowien.

Diese Auslegung der Goldene Bulle von Rimini zugunsten des Deutschen Ordens wird vor allem von polnischen Historikern bestritten. Argumente sind vor allem die Fragwürdigkeit aus juristischer Sicht. Das bezieht sich auf eben jene Frage, ob ein deutsch-römischer Souverän (Friedrich II.) vom geltenden Staatsrecht her berechtigt ist, Gebiete, die nicht seiner unmittelbaren Herrschaft zuzuordnen sind, zum Lehen an den Orden zu vergeben.

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