Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art des Leistungsnachweises im Schulsystem von Baden-Württemberg. An manchen Schulen werden auch die Begriffe "Gleichwertige Leistungsfeststellung" (kurz GLF), "Zusätzliche Lernleistung (kurz ZL oder ZLL)" oder "Gleichwertige Schülerleistung (kurz GSL)" verwendet.

Ursprünglich mit der Reform der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2002/2003 nur für die Kursstufe des Gymnasiums eingeführt, wurde sie im Zuge der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2004/2005 auch in der Sekundarstufe I von Realschule und Gymnasium sowie an den beruflichen Schulen eingeführt.

Inhaltsverzeichnis

Rolle der GFS

Durch eine GFS soll insbesondere das selbständige Arbeiten, die Methodenkompetenz und die Medienkompetenz gefordert und gefördert werden. Eine GFS kann sich auf Referate, schriftliche Hausarbeiten, Projekte (z.B. experimentelle Arbeit), mündliche Prüfungen oder andere Formen der Präsentationen beziehen.

Jeder Schüler ist nach der NGVO zu folgender Anzahl GFS verpflichtet:

  • in Klasse 8 und 9 der Realschule: eine GFS im Schuljahr
  • in Klasse 7-11 des neunjährigen Gymnasiums bzw. Klasse 7-10 des achtjährigen Gymnasiums: eine GFS im Schuljahr
  • in der Kursstufe des Gymnasiums (12/13 in G9 bzw. 11/12 in G8): drei GFS in beiden Schuljahren zusammen (bis zum Schuljahr 2004/2005 waren vier GFS vorgeschrieben, diese Zahl wurde jedoch reduziert)

An den beruflichen Schulen kann in allen Schulformen außer der gymnasialen Oberstufe pro Schuljahr und Fach eine Klassenarbeit durch eine GFS ersetzt werden. Das Ersetzen einer Klassenarbeit in der gymnasialen Oberstufe entscheidet der Fachlehrer.

Diese Zahl darf weder unter- noch überschritten werden. Auch darf ein Schüler der Kursstufe nicht mehrere GFS im selben Fach halten. Ausnahmsweise kann man 5 GFS halten, was nicht sehr oft passiert.

Es wird beobachtet, dass sich einige Schulen nicht an die NGVO halten und von den dortigen Regelungen abweichen, sei es in Form einer Reglementierung auf die Art der GFS (mündliche Präsentation und schriftliche Hausarbeit) oder in der Anzahl der zu haltenden GFS.

Die Gewichtung einer GFS entspricht der Gewichtung einer Klausur, auch der Arbeitsaufwand für eine GFS soll dem der Vorbereitung auf eine Klausur entsprechen. Die GFS wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt, auch wenn sie in mündlicher Form (z.B. Referat) vorgetragen wurde. Eine GFS reduziert an den allgemeinbildenden Schulen nicht die Anzahl der gewöhnlichen Klassenarbeiten in einem Fach, sie zählt als zusätzliche Klassenarbeit. Auch in den beruflichen Gymnasium kann - muss aber nicht - eine GFS als Arbeit gezählt werden. Dies entscheidet der jeweilige Fachlehrer.

Genauere Informationen über ein evtl. vom Kultusministerium gefordertes Arbeitsprotokoll liegen nicht vor.

Kritik an der GFS

Die häufigste Kritik an der GFS von Schülerseite lautet, dass der Arbeitsaufwand für eine GFS nicht, wie offiziell gefordert, dem für eine Klausur entspricht, sondern viel höher sei.

Außerdem wird kritisiert, dass die Bewertung nicht objektiv genug sei und dass die Inhalte hinter den medialen Aspekten verschwinden. Darüber hinaus sei das Anforderungsprofil der GFS (in Hinblick auf Zeitaufwand, inhaltlichen Umfang, Schwerpunktlegung, Notwendigkeit von Arbeitsprotokollen, Unterstützung durch Fachlehrer, etc.) von Schule zu Schule sehr unterschiedlich und teilweise auch innerhalb einer Schule nicht klar definiert. Deshalb muss man sich vor einer GFS mit dem Lehrer unterhalten; die Fachlehrer entscheiden über das Anforderungsprofil. Außerdem kommt es bei unterschiedlichen Lehrern zu erheblichen Bewertungsunterschieden. Für die gleiche Leistung kann die erreichte Punktzahl sehr unterschiedlich sein.

In der Praxis stellen sich viele Lehrer zum Thema GFS auf stur und weigern sich mehr als fünf Arbeiten pro Schuljahr anzunehmen. Auch werden häufig zu lange Hausarbeiten einfach zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Korrekturaufwand zu groß sei. So ist es nicht selten der Fall, dass z.B. ein in Naturwissenschaften begabter Schuler, seine Lernleistung, die ja eigentlich dort, wo der Schüler über besonderes Interesse verfügt eingebracht werden soll, in einem anderen Fach gezwungenermaßen machen muss. Es wird schlicht nach dem Firstcome-Prinzip geordnet. Eine mit Sicherheit für viele als ungerecht zu betrachtende Lösung.

Weiter ist sehr deutlich zu beobachten, dass der Erwartungshorizont in vielen Schulen ständig steigt. Hat man mit einer "normal aufwändigen" GFS vor drei Jahren noch locker die volle Punktzahl erreicht, so wird heute von den Schüler schon deutlich mehr verlangt. Jede noch bessere GFS eines Schülers wird von vielen Lehrer oft als neuer Maßstab angesetzt. Wohin soll das nun führen? Und wo finden wir hier eine gerechte, bundesweite Bewertung der Leistungen?

Durch diesen Mehraufwand an Zeit kam es dazu, dass die Backronyme "Groß angelegte Folter von Schülern" und "Ganze Familie schuftet" erfunden wurde.

Von Lehrerseite wird beklagt, dass der Inhalt zugunsten der Form verliere. So werden z.B. optisch aufwändige Präsentationen mit kargem Inhalt kombiniert und von Schülerseite eine gute Benotung erwartet. Auch tauchen bei Kontrollen immer wieder Verstöße gegen die Autorenversicherung auf (Plagiate, "drag and drop" aus dem Internet, falsche Zitate).

Vorteil der GFS

Viele Schüler profitieren von der GFS, da sie sich dadurch in Fächern, in denen sie schlechte Noten haben, verbessern können. Der oft bemängelte Punkt, dass der Schüler sich ja schon am Anfang des Jahres festlegen müsse und da ja noch gar nicht sicher wisse, in welchem Fach er Schwächen habe, ist theoretisch zwar richtig, aber in der Praxis sieht es oft anders aus. Präsentieren wird im Studium und im Beruf immer wichtiger, wofür durch GFS Grundsteine gelegt werden können. Zudem soll die GFS den Schüler auf das wissenschaftliche Arbeiten im Studium vorbereiten.

Formales

Leistungsnachweis: Nach abgehaltener GFS muss der jeweilige Fachlehrer dies durch Unterschrift bestätigen. In der Kursstufe ist dieser Bogen Voraussetzung für die Zulassung zum Abitur.

In der Regel, allerdings nicht immer sind die Schüler verpflichtet, am Ende einer GFS eine Erklärung abzugeben, die etwa so aussehen soll:

"Ich versichere, dass ich die oben genannte GFS-Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Außerdem erkläre ich, dass ich die GFS-Arbeit weder ganz noch in wesentlichen Teilen bereits früher zur Bewertung eingereicht habe."

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Gleichwertige_Feststellung_von_Sch%C3%BClerleistungen, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge