Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Gläubigerschutz

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Gläubigerschutz beschreibt den Schutz von Gläubigern vor dem Ausfall ihrer Forderungen. Unternehmen sollen sich in Bewertungsfragen eher zu schlecht als zu gut darstellen, um weiterhin über ein gewisses Mindesthaftungsvermögen zur Erfüllung der Forderungen von Gläubigern zu verfügen.

Das Bilanzrecht nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist stark vom Gläubigerschutz geprägt. Imparitätsprinzip und Realisationsprinzip sind darin wichtige Komponenten, da sie den Ausweis von Gewinnen verringern und damit weniger Geld an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet werden kann. Neben den Bilanzierungsvorschriften schützen auch weitere Vorschriften die Forderungen von Gläubigern.

Im Falle einer Auflösung eines Unternehmens werden zuerst die Forderungen der Gläubiger und erst zum Schluss die der Eigenkapitalgeber befriedigt. Dabei werden die Forderungen je nach Besicherung und Rang bedient.

USA

Im Gegensatz dazu bedeutet Gläubigerschutz im US-amerikanischem Insolvenzrecht (Chapter 11) nicht den Schutz von Gläubigern, sondern ein Unternehmen kann zur Sicherung seiner Geschäftstätigkeit Schutz vor Gläubigern beantragen; diese können dann nicht auf das Vermögen des Unternehmens zugreifen.

Literatur

  • Lars Franken: „Gläubigerschutz durch Rechnungslegung nach US-GAAP“, Frankfurt am Main et al., 2001, S. ISBN 3-631-37365-1
  • Jens Petersen: „Der Gläubigerschutz im Umwandlungsrecht“, München 2001, ISBN 3-406-48124-8
Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Gl%C3%A4ubigerschutz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge