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Ghostwriter
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Ein Ghostwriter (zu deutsch Geisterschreiber = unsichtbarer Schreiber) ist ein Autor, der im Namen einer anderen Person schreibt.
Ghostwriter werden im Auftrag eines Verlages, einer Agentur oder eines Autors tätig, insbesondere wenn der öffentlich angegebene Autor keine Zeit oder nicht die Fähigkeit hat, sein Werk selbst zu verfassen.
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Abgrenzung
Von einer Arbeit, die von Ghostwritern erstellt wurde, ist das Plagiat zu unterscheiden, d. h. das Abschreiben oder die unerlaubte Nutzung eines bereits anderswo verwendeten oder veröffentlichten Textes oder von Teilen davon.
Ein Autor, der unter einem Pseudonym schreibt, ist dadurch kein Ghostwriter.
Eine Spielart des Ghostwriters ist der „Personal Historian“, der für Privatleute ihre Lebenserinnerungen schreibt bzw. multimedial aufbereitet.
Tätigkeiten eines Ghostwriters
Ghostwriting erfolgt zum Beispiel bei Prominentenbüchern, deren Verkaufserfolg auf den Namen des „Autors“ angewiesen ist, bei Lebensgeschichten oder Romanserien, aber ebenso bei Unternehmensbüchern (Corporate Books), wenn der Geschäftsführer oder Firmeninhaber nicht selbst schreiben möchte.
In den meisten Fällen erscheint der Ghostwriter weder auf dem Cover, noch in der Titelei; gelegentlich werden, vor allem wenn als Ghostwriter ein bekannter Journalist gewonnen wurde, beide Namen angeführt. Üblich ist es jedoch, den Ghostwriter zumindest in einer Danksagung, gelegentlich auch im Impressum des Buches, namentlich zu erwähnen. Neuerdings bürgert es sich ein, den eigentliche Autoren aus dem Status des Ghostwriters zu entheben und ihn auf der Buchvorderseite zu erwähnen: "[Prominenter] X mit [nichtprominenter Autor] Y".
Die Arbeit von Ghostwritern ist auch im akademischen Leben bekannt (sog. "Akademische Ghostwriter"). Es werden Hausarbeiten, Referate, Magisterarbeiten, aber auch Dissertationsschriften und wissenschaftliche Artikel formuliert oder gar komplett erstellt. Die Dienste des Ghostwriters werden hier zum Teil zur Titelerschleichung und Erlangung anderer Vorteile genutzt. Das ist illegal, wenn der Klient eine falsche eidesstaatliche Erklärung abgibt, dass die Arbeit eigenständig von ihm selbst ohne fremde Hilfe verfasst worden ist. Der Ghostwriter selbst macht sich nur strafbar – im Sinne der Beihilfe zu einer Straftat – wenn ihm bekannt ist, dass seine Arbeit zur Vorspiegelung dieser falschen Tatsache genutzt wird. Es handelt sich also um eine rechtliche Grauzone.
Siehe auch
Literatur
- Andrew Crofts: Ghostwriter: schreiben & schreiben lassen. Autorenhaus-Verlag, 2005. ISBN 3-932909-36-4
- Heide Volkening: Am Rand der Autobiographie: Ghostwriting - Signatur - Geschlecht. Transcript-Verlag, 2006. ISBN 3-89942-375-5
- Alessandra von Planta: Ghostwriter. Stämpfli, Bern, 1998. ISBN 3-7272-0597-0
- Ulrike Mielke: Der Schatten und sein Autor: eine Untersuchung zur Bedeutung des Ghostwriters. Lang, 1995. ISBN 3-631-48374-0 (Heidelberger Beiträge zur Romanistik, Band 30)
- Ghostwriter. In: Rainer Schmitz (Hrsg.): Was geschah mit Schillers Schädel?. Eichborn, 2006. S. 531-550 ISBN 3-8218-5775-7
Weblinks
- http://www.vrds.de Verband der Redenschreiber deutscher Sprache
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