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Gewissen (Psychologie)
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Das Gewissen bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft der Persönlichkeit, unter Bezug auf positive sittliche Verpflichtungen und Normen Urteile zu fällen bzw. Normenabweichungen zu erleben hinsichtlich des sittlich-ethischen Wertes oder Unwertes antizipierter oder bereits vollendeter oder unterlassener Handlungen und Handlungsanweisungen.
Das Gewissen verweist daher stets auf das Bewusstsein als Einheit von Wissen und Erleben der Wertigkeit und Bedeutsamkeit subjektiv vorweggenommener, realisierter oder unterlassener Handlungen unter dem Aspekt ihres Übereinstimmungsgrades bzw. Verstoßes zur sittlich erkannten und anerkannten, inhaltlich gruppenabhängigen, von Ideologie und Weltanschauung bestimmten Verhaltensnormen.
Durch diese inhaltlich-gegenständliche Beziehung wird über die eingeengte Begriffsbestimmung des Gewissens hinausgegangen, wie sie z.B. in der Religionsphilosophie verwendet wird.
Das Gewissen der Persönlichkeit ist gleichsam die Entscheidungsinstanz bei bewußt werdenden Widersprüchen zwischen Sollen und Wollen, zwischen Mögen und Dürfen.
Die Entstehung des Gewissens und der Gewissensregungen vollzieht sich im Bildungs- und Erziehungsprozess , in der realen Lebenstätigkeit, in sozialen Interaktionen und führt zur aktiven Aneignung sittlich wertvoller Normen und zum Aufbau des sittlichen Normenbewusstseins.
Grad und Stärke subjektiver Bewusstheit normenentsprechender bzw. normenabweichenden Verhaltens wachsen mit zunehmendem Lebensalter, und damit wächst der Anteil der Gewissensregulation im Verhalten.
Die handlungsmotivierende sowie handlungsregulierende Funktion des Gewissens wird im Verantwortungsbewusstsein sichtbar und hat große Bedeutung für normenentsprechendes, bewusstes Handeln.
Siehe auch: Pflichtethik, Gewissenhaftigkeit, Gewissen
Weblink
| Wiktionary: Gewissen – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
