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Gesetzblatt
Aus Kefk.
Als Gesetzblatt wird eine Publikation bezeichnet, die allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert ausgewiesene Berichtigungen ausgewiesen werden. Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.
- In Deutschland erscheint für die gesetzgeberische Tätigkeit auf der Bundesebene das Bundesgesetzblatt. Auf Landesebene ist dies in der Regel das Gesetz- und Verordnungsblatt des jeweiligen Landes, beispielsweise das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
- In Österreich heißt das Veröffentlichungsorgan ebenfalls Bundesgesetzblatt, die Gesetzblätter der Bundesländer Landesgesetzblatt. Es ist über das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (ris.bka) einsehbar.
- In der Schweiz wird das Bundesblatt herausgegeben. Wöchentlich erscheint dazu die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS), und es liegt als Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) vor.
- In Liechtenstein heisst die Publikationen auch Landesgesetzblatt, sie wird vom Rechtsdienst der Regierung (RDR) aufbereitet und ist über die Liechtensteinische Gesetzessammlung (LILEX) verfügbar
Die Europäischen Gemeinschaften - die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne - verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.
Weblinks
Parlamentsspiegel. Archiv der deutschen Gesetzblätter von Bund und Ländern.
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