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Gesetzblatt

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Als Gesetzblatt wird eine Publikation bezeichnet, die allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert ausgewiesene Berichtigungen ausgewiesen werden. Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.

Die Europäischen Gemeinschaften - die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne - verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.

Weblinks

Parlamentsspiegel. Archiv der deutschen Gesetzblätter von Bund und Ländern.

Wikipedia
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