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Geschichte der Bundeswehr
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Bild:Bundeswehr Logo.svg Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es zunächst Widerstände gegen die Gründung einer neuen deutschen Armee, sowohl von Seiten der Besatzungsmächte als auch von Teilen der Bevölkerung. In den folgenden Jahren nahmen aber die Stimmen zu, die eine Bewaffnung des 1949 neu gegründeten Staates Bundesrepublik Deutschland forderten. Die Geburtsstunde der Bundeswehr selbst schlug schließlich am 12. November 1955, als den ersten Soldaten ihre Ernennungsurkunden überreicht wurden. Die Geschichte der Bundeswehr umfasst vorausgehende Debatten und die Entwicklung der Bundeswehr seit 1955.
Die ersten Jahre – Jahre des Aufbaus
Das „Amt Blank“
Nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die alliierten Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion unter anderem im Potsdamer Abkommen die vollständige Entmilitarisierung des vormaligen Deutschen Reichs.
Konrad Adenauer bezeichnete bereits im März 1949 den vollen Beitritt eines westdeutschen Staates zur NATO als eine vordringliche Aufgabe der ersten westdeutschen Regierung und sprach im Dezember 1949 erstmals öffentlich über die damit zusammenhängende Wiederbewaffnung. Anfang der 1950er Jahre rückte zunehmend der Ost-West Konflikt in den Fokus der bundesdeutschen Regierung. Adenauer ernannte am 24. Mai 1950 den ehemaligen Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in technischen Fragen der Sicherheit. Er sollte im Geheimen Vorbereitungen zum Aufbau bundesdeutscher Streitkräfte treffen. Besonders der am 27. Juni 1950 beginnende Koreakrieg verstärkte sowohl in der Bundesrepublik Deutschland wie auch im Westen Europas und in den USA Bestrebungen, bundesdeutsche Streitkräfte für die Abwehr einer Bedrohung aus dem Osten aufzustellen, damals als „westdeutscher Verteidigungsbeitrag“ bezeichnet. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) war der Meinung, eine neue deutsche Armee sei notwendig, um den Westen und seine Demokratie zu schützen und dadurch mehr Stabilität und Stärke der Demokratie zu erreichen. So könne sich die westliche Demokratie in der Bundesrepublik gegen das östliche antidemokratische System der DDR wehren.
Für Adenauer spielte außerdem die Erlangung der weitgehenden Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die noch immer durch das Besatzungsstatut stark eingeschränkt war, eine wichtige Rolle. In den Verhandlungen mit den Alliierten galt für ihn der Grundsatz: Wiederbewaffnung gegen Souveränität.
Vom 5. bis zum 9. Oktober 1950 tagte eine Kommission ehemaliger hoher Wehrmachtsangehöriger im Eifelkloster Himmerod. Sie verfassten eine „Denkschrift über die Aufstellung eines bundesdeutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas“, in der erstmals Strukturen und Umfänge neuer bundesdeutscher Streitkräfte beschrieben wurden, die so genannte Himmeroder Denkschrift. Sie enthielt auch erste Überlegungen zur inneren Ordnung der Bundeswehr, der später so genannten Inneren Führung.
Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Aus diesem so genannten Amt Blank entstand später das Bundesministerium der Verteidigung. Die Arbeit des Amts Blank, die der Vorbereitung einer Wiederbewaffnung diente, widersprach eigentlich den Bestimmungen der Alliierten, wonach die Staaten Deutschlands langfristig entmilitarisiert bleiben sollten; sie war jedoch den Westalliierten bekannt und wurde von ihnen angesichts des sich abzeichnenden Kalten Krieges geduldet und sogar gefördert.
Am 16. März 1951 wurde der Bundesgrenzschutz gegründet. Die mit Infanteriewaffen und Schützenpanzern ausgestattete Polizeitruppe galt in ihrer damaligen Form als Vorläuferorganisation der Bundeswehr und stellte das Gegenstück zu den kasernierten Einheiten der Deutschen Volkspolizei der DDR dar.
Die innenpolitischen Widerstände gegen eine Wiederbewaffnung waren enorm. Vor allem die beiden großen Parteien SPD und CDU waren völlig gegensätzlicher Meinung über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass die neue Bundesrepublik Deutschland nach der Hitler-Diktatur im vorangegangenen Deutschen Reich über eine Armee verfügen sollte. Trotzdem führte schon die Debatte um die Bewaffnung zur Gründung von Friedensbewegungen wie z. B. der „Ohne-mich-Bewegung“.
Siehe auch:
Die EVG-Verträge
Am 26. Februar 1954 wurde im Deutschen Bundestag über einen „deutschen Wehrbeitrag“ debattiert. Das war nötig geworden, weil die auch von der Bundesrepublik angenommenen Verträge über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) die Schaffung einer gemeinsamen Armee in Westeuropa vorsahen. Schließlich wurde nach der dritten Lesung die 1. Wehrnovelle („Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) mit 2/3-Mehrheit (v. a. durch Mitglieder CDU/CSU-Fraktion) angenommen. Auch der Bundesrat stimmte zu, sodass das Gesetz mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Theodor Heuss am 26. März 1954 in Kraft treten konnte. Das Grundgesetz wurde in drei Punkten geändert:
- Artikel 73: Der Bund bekommt die ausschließliche Gesetzgebung nun auch über die „Verteidigung einschließlich der Wehrpflicht der Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an und des Schutzes der Zivilbevölkerung“
- Artikel 79 Absatz 1: Das Verfassungsänderungsverfahren wird für völkerrechtliche Verträge, die „eine Friedensregelung, [...] zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt“ erleichtert
- Artikel 142a: Im neu angelegten Artikel wird erklärt „Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes stehen“ dem EVG-Vertrag „nicht entgegen“.
Sofort nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung wurde mit der Rekrutierung Freiwilliger für die neue europäische Armee, die in den EVG-Verträgen vorgesehen war, begonnen. Als allerdings am 31. August 1954 die französische Nationalversammlung die Verabschiedung des EVG-Vertrages vertagte, war diese Armee gescheitert. Es musste eine neue Möglichkeit für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag gesucht werden.
NATO-Beitritt
Von Anfang an war die Bundeswehr als eine Armee im internationalen Kontext geplant gewesen. Somit sollte (wie auch durch die EVG Verträge) ein Alleingang der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verhindert werden. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer sprach bereits im März 1949 vom Beitritt Deutschlands zur NATO als einer der wichtigsten Aufgaben seiner Regierung[1]. Die Frage des bundesdeutschen Beitritts wurde im September/Oktober 1954 auf der Neunmächtekonferenz in London geklärt, als der Beitritt Deutschlands zur NATO und zum Brüsseler Pakt beschlossen wurde. Am 27. Februar 1955 ratifizierte der Bundestag die Pariser Verträge, die Bundesrepublik wurde somit NATO-Mitglied. Die Verträge traten zum 5. Mai 1955 in Kraft. Der Beitritt der Bundesrepublik wurde mit einer Zeremonie am 9. Mai 1955 in Paris abgeschlossen.
Aufbau der neuen Streitkräfte
Im Folgenden begann der eigentliche Aufbau der Bundeswehr, die allerdings bis dahin noch keinen Namen trug und in zeitgenössischen Dokumenten als „bundesdeutsche Wehrmacht“ bezeichnet wurde. Am 7. Juni 1955 wurde das vormalige „Amt Blank“ umbenannt. Mit Theodor Blank als erstem Verteidigungsminister hieß es nun „Bundesministerium für Verteidigung“. Noch im selben Jahr wurden erste Wehrgesetze vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im September von der Bundesregierung der Aufstellungsplan verkündet. Der Plan sah vor, dass bis zum Januar 1959 der Aufbau des Heeres und bis Januar 1960 auch der Aufbau von Luftwaffe und Marine fertig gestellt sein sollte. Die voraussichtlichen Gesamtkosten dieses Planes wurden mit 51 Milliarden DM (ca. 25 Milliarden €) beziffert.
Am 12. November 1955, überreichte Theodor Blank den ersten 101 freiwilligen Soldaten ihre Ernennungsurkunden. Anfang des folgenden Jahres wurden die ersten drei Standorte in Betrieb genommen und insgesamt 1.000 Soldaten dort stationiert:
Mit der Wahl des 12. Novembers als Tag der Gründung der neuen bundesdeutschen Streitkräfte zeigte sich bereits, in welcher Tradition die Bundeswehr stehen sollte: Der 12. November 1955 war der 200. Geburtstag des preußischen Generals Gerhard von Scharnhorst, der sich um die preußische Heeresreform von 1807 bis 1813 verdient gemacht hatte. Hervorzuheben ist die Schaffung eines Reservisten- und Wehrpflichtsystems mit der gedanklichen Grundlage „jeder Bürger eines Staates müsse zugleich dessen geborener Verteidiger sein“ (bundeswehr.de).
1956 wechselten 9.572 der ca. 17.000 Beamten des damals noch militärisch gegliederten Bundesgrenzschutzes (heute Bundespolizei) freiwillig zur Bundeswehr.
Die Namensgebung: „Bundeswehr“
Während der Gründungszeit waren für die neue bundesdeutsche Armee vor allem die Bezeichnungen „Wehrmacht“ und „Bundeswehr“ im Gespräch. Während der Begriff „Wehrmacht“ natürlich durch das nazionalsozialistische Regime des Vorgängerstaates erheblich vorbelastet war, schien dem Sicherheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Name „Bundeswehr“ passender. Bei der Debatte um das „Soldatengesetz“ am 22. Februar 1956 wurde dem Antrag des Vorsitzenden Dr. Richard Jaeger, die neuen Streitkräfte "Bundeswehr" zu nennen, stattgegeben. Jäger selbst nennt aber als eigentlichen Namensgeber den ehemaligen General und nun FDP-Abgeordneten Hasso von Manteuffel.
Probleme mit der nationalsozialistischen Vergangenheit
Besonders problematisch in den Anfangsjahren der Bundeswehr war die Einstellung neuer Offiziere höherer Dienstgrade. Eine „saubere“ Besetzung dieser Posten war kaum möglich, da nahezu alle militärisch vorgebildeten Bürger eine belastete Vergangenheit während der nationalsozialistischen Diktatur hatten, solche Personen aber zur Schaffung einer Führungsstruktur unbedingt notwendig waren. Um das Risiko die „falschen“ Soldaten einzustellen zu minimieren, wurden alle Offiziere vom Oberst aufwärts durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Dieser Ausschuss prüfte bis zum 25. November 1957 insgesamt 600 Bewerber, nahm 486 an und lehnte 53 ab.[2] Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab.
Traditionsverständnis und der erste Traditionserlass 1965
Da die junge Armee noch auf keine eigene Tradition zurückblicken konnte, und eine Anknüpfung an die Tradition der Wehrmacht nicht in Frage kommen konnte, war es notwendig zu erarbeiten, welches Traditionsverständnis die Bundeswehr haben sollte. Am 1. Juli 1965 trat der Erlass „Bundeswehr und Tradition“ in Kraft, in dem festgelegt wurde, welche historischen Bezüge zur offiziellen Tradition der Bundeswehr gehören. Dieser Traditionserlass wurde 1982 von den „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr“ abgelöst.
Wie bereits mit der Wahl des 12. November als Gründungstag der Bundeswehr gezeigt werden sollte, stellten die preußischen Reformen einen Baustein im Traditionsverständnis der neu gegründeten Bundeswehr dar. Hinzu kommen das Andenken an den Militärischen Widerstand im Dritten Reich, insbesondere an die Männer des 20. Juli 1944, und die eigene Tradition der Bundeswehr der Nachkriegszeit.
Die Wehrpflicht
Schon vor der Gründung der Bundeswehr wurde in der Himmeroder Denkschrift ein Wehrpflichtsystem vorgeschlagen, da nur so eine angemessene Truppenstärke erreicht werden könne. Außerdem sollte die Wehrpflicht ein enges Bindeglied zwischen Staat bzw. Staatsbürgern und Armee sein. So sollte die Bildung eines „Staats im Staat“, wie er sich mit der Reichswehr in der Weimarer Republik nach dem Versailler Vertrag herausbildete, vermieden werden. Die Wehrpflicht ist fester Bestandteil der Idee des „Staatsbürgers in Uniform“. Mit dem Erlass des Wehrpflichtgesetzes vom 7. Juli 1956 wurde der Vorschlag der Himmeroder Denkschrift dann umgesetzt und die zunächst 12-monatige allgemeine Wehrpflicht eingeführt, sodass noch im gleichen Jahr die ersten Wehrdienstleistenden eingezogen werden konnten. Auf erst wenige Wehrdienstleistende 1956 im Heer kamen dann am 1. April 1957 weitere 10.000 Wehrdienstleistende, sowie am 16. Januar 1958 weitere 7.600 Wehrpflichtige erstmals auch in Luftwaffe und Marine. Bis 1960 dienten in der Bundeswehr zusätzlich zu den freiwilligen Soldaten bereits 268.629 Grundwehrdienstleistende[3]. Darüber hinaus war es auch möglich seinen Wehrdienst beim Bundesgrenzschutz abzuleisten. Bis heute (2005) leisteten über 8 Millionen junge Männer in Deutschland ihren Wehrdienst.
Wehrdienstverweigerung
- Hauptartikel: Wehrdienstverweigerung
Die rechtliche Grundlage der Wehrpflicht war schon 1956 Artikel 12a des Grundgesetzes, in dem es in Absatz 1 heißt: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften (...) verpflichtet werden“. Allerdings, so regelt Artikel 4.3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“. Schon in der Anfangszeit der Wehrpflicht beriefen sich Wehrpflichtige auf diesen Passus des Grundgesetzes. In den ersten ca. 10 Jahren blieb die Anzahl der Wehrdienstverweigerer jedoch noch sehr klein. Erst ab 1967 stieg deren Zahl in Folge der damals aufkeimenden Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg deutlich an, so dass man von einem gesellschaftlichen Phänomen sprechen konnte. Bis in die 80er Jahre war zur Anerkennung als Wehrdienstverweigerer eine mündliche „Gewissensprüfung“ üblich, in denen der Verweigerer detailliert Rechenschaft ablegen musste, aus welchen Gewissensgründen er den Dienst ablehnte. Aufgrund des gesunkenen Bedarfs an Wehrdienstleistenden wird diese Prüfung mittlerweile nicht mehr durchgeführt.
Das Konzept der „Inneren Führung“
- Hauptartikel: Innere Führung
Der Begriff Innere Führung beschreibt die komplexe Führungskonzeption der Bundeswehr, eng verbunden mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Aufgabe der Inneren Führung ist es, die Spannungen zu mindern, die sich aus den individuellen Rechten des freien Bürgers einerseits und den militärischen Pflichten des Soldaten andererseits ergeben.
Das Konzept der Inneren Führung hat drei Aufgaben zu erfüllen, die mit den Begriffen Legitimation, Integration und Identität umschrieben werden können.
Nach 1945 stellte sich zuerst die Frage nach der Legitimität des Soldaten: Konnte man, nach dem, was geschehen war, und angesichts dessen, was ein nuklearer Krieg mit sich bringen würde, überhaupt noch Soldat sein? Der Einsatz von Streitkräften war nur noch zu rechtfertigen als ultima ratio, zur Verteidigung und Krisenbewältigung. Menschenrechte und Völkerrecht waren in jedem Falle bindend. Die Aufgabe der Soldaten musste es sein, den Frieden zu sichern und zu gestalten. Wie Gustav Heinemann später sagte, war der Frieden der Ernstfall.
Die Streitkräfte mussten in die demokratischen Strukturen der Gesellschaft integriert werden und parlamentarischer Kontrolle unterliegen. Der Soldat ist Staatsbürger mit den gleichen, nur im militärisch begründeten Ausnahmefall eingeschränkten Rechten. Die innere Ordnung und die Rolle der Streitkräfte im Staatswesen müssen demokratieverträglich sein. Das führt zum Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform”.
Daraus leitet sich das Selbstverständnis der Soldaten, ihre Identität, ab. Soldaten sind Staatsbürger, die dem Staat in ihrem Beruf dienen. Sie nehmen an der gesellschaftlichen und politischen Diskussion des Landes teil. Das bedeutet nicht nur, dass sie – anders als die Soldaten der Reichswehr in der Weimarer Republik – das aktive und das passive Wahlrecht besitzen. Sie können und sollen sich auch als Fachleute an der Diskussion zu militärischen und sicherheitspolitischen Themen äußern. Diese Rechte finden ihre Grenzen in der Loyalitätspflicht, der Pflicht zur Zurückhaltung und zur Verschwiegenheit in vertraulichen Angelegenheiten. Der Soldat ist als Staatsbürger politisch Handelnder, der das immer bestehende Spannungsfeld zwischen den Rollen Staatsdiener und Staatsbürger ertragen muss.
Probleme der ersten Jahre
Die Innere Führung musste sich in den Anfangsjahren insbesondere in einem Ausbildungsalltag bewähren, in dem noch aus der Wehrmacht übernommene Methoden gebräuchlich waren. Zwei auf ein nicht mehr akzeptiertes Führungsverhalten zurückzuführende Zwischenfälle mit Todesfolge führten zu heftigen klärenden Diskussionen über die neue Führungskonzeption, die Jahrzehnte andauern.
Am 3. Juni 1957 ertranken bei einer Übung 15 Wehrpflichtige, als ein Unteroffizier der 2. Kompanie des Luftlandejägerbataillons 19 in Kempten seinen Untergebenen befahl, ungesichert die Iller zu durchqueren. Diese Unternehmung war zwar im Vorfeld verboten worden[4], trotzdem wurde die gefährliche Übung durchgeführt. In der Folge dieses Unglücks wurde das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr gegründet, das Soldaten und ihren Angehörigen in Not unterstützt.
Am 25. Juli 1963 brach auf einem Gepäckmarsch der 19-jährige Rekrut Gert Trimborn wegen der Hitze zusammen und starb eine Woche später im Krankenhaus[5]. Es wurde bekannt, dass in der betreffenden Ausbildungskompanie 6/9 nicht den Vorschriften entsprechende Ausbildungsmethoden an der Tagesordnung waren, woraufhin der vorgesetzte General die Kompanie komplett auflöste. In mehreren Gerichtsprozessen wurden die Verantwortlichen, von denen einer als „Schleifer von Nagold“ bekannt wurde, zur Rechenschaft gezogen.
Beide Vorfälle lösten sowohl in der Bundeswehr als auch in der Öffentlichkeit die Diskussion darüber aus, ob die betroffenen Soldaten als Staatsbürger in Uniform nicht den unrechtmäßigen Befehlen hätten widersprechen müssen und insbesondere, inwiefern das Prinzip der Inneren Führung versagt haben könnte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den frühen 60er Jahren eine Anzahl von übernommenen Wehrmachtssoldaten als Folge des neuen Konzeptes der Inneren Führung die „Verweichlichung“ ihrer Untergebenen fürchteten und ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkamen.
Die Folgejahre: Weiterer Ausbau und erste Einsätze
Neue Geräte und Waffensysteme
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In der Gründungsphase der Bundeswehr wurden Gerätschaften und Waffen der Wehrmacht (wie z. B. drei gehobene und instandgesetzte U-Boote) und der Alliierten (z. B. die US-amerikanischen Panzer M47 und M48 Patton) verwendet. Ab Ende der 1950er Jahre begann man mit Aufträgen zur Entwicklung eigener Systeme.
Zu Land
- Frühjahr 1958: 1.800 von geplanten 6.000 Schützenpanzer vom Typ HS 30 werden in Auftrag gegeben.
- 25. Juli 1963: 1.500 Kampfpanzer vom Typ „Leopard“ sowie 700 Jagdpanzer werden in Auftrag gegeben.
Zu Wasser
- 16. November 1957: Das Schnellboot Jaguar läuft als erster deutscher Schiffsneubau vom Stapel.
- 26. März 1960: Mit dem Zerstörer Hamburg (Kennung: D 181) wird der erste neu gebaute deutsche Zerstörer in Dienst gestellt.
- 21. Oktober 1961: Das erste nach Ende des Zweiten Weltkrieges wieder selbst hergestellte deutsche U-Boot, das U 1 läuft vom Stapel (Indienststellung: 20. März 1962).
In der Luft
- 6. November 1958: Ein umfangreiches Flugzeugbeschaffungsprogram wird bewilligt. Dieses sieht die Beschaffung von 300 Maschinen des Typs Lockheed F-104 „Starfighter“, 200 Jagdbombern Fiat G 91 und 60 Hubschraubern des Typs „Alouette“ vor.
- 15. Februar 1968: Der erste „Huey“, ein Hubschrauber vom Typ Bell UH-1 wird in Dienst gestellt.
Humanitäre Hilfe in Marokko und Algerien
Der erste Einsatz der Bundeswehr war ein humanitärer Hilfseinsatz. Nachdem am 29. Februar 1960 die Stadt Agadir in Marokko von einem Erdbeben erschüttert wurde, bei dem weit über 10.000 Menschen ums Leben kamen, leistete die Bundeswehr ab dem 02. März 1960 Katastrophenhilfe. Beteiligt waren vor allem Angehörige der Luftwaffe (Transport) und des Sanitätsdienstes.
Der erste große Hilfseinsatz fand dann im Januar 1965 statt, als es in Algerien zu einem Erdbeben kam. Die Bundeswehr beteiligte sich an der internationalen Hilfsaktion mit insgesamt 12 Maschinen des Typs Noratlas der Lufttransportgeschwader 62 und 63, die Hilfsgüter in die Katastrophenregion flogen.
Die Flutkatastrophe in Hamburg
- Hauptartikel: Sturmflut 1962
In der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 kam es in Norddeutschland zu einer Sturmflut, die besonders in Hamburg katastrophale Auswirkungen hatte. Der damalige Polizeisenator und spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt nutzte Kontakte zum Militär, die er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter geknüpft hatte, und forderte sowohl NATO-Militärkräfte als auch Einheiten der Bundeswehr zur Unterstützung der Rettungsaktionen an. Dies tat er unter Missachtung der geltenden Gesetze: Das Grundgesetz legte fest, die Bundeswehr dürfe keinesfalls innerhalb der Bundesrepublik tätig werden. Erst 1968 wurde - auch die Möglichkeit ähnlicher Katastrophen im Hinterkopf - mit einer Grundgesetzänderung die Möglichkeit geschaffen, die Bundeswehr im Innern einzusetzen. Der Einsatz der insgesamt 40.000 Soldaten, von denen neun während des Einsatzes ums Leben kamen, rettete 1.117 Menschen das Leben. Außerdem bedeutete er einen enormen Prestigegewinn für die noch junge Armee, deren Existenzgrundlage bis dahin von vielen Bürgern sehr kritisch beurteilt wurde. Nach den erfolgreichen Rettungsaktionen sprach man nun stolz von „unserer Bundeswehr“[6], die eingesetzten Helikopter wurden als „fliegende Engel“ bekannt.
Integration in die NATO
Nachdem 1955 Deutschland der NATO beigetreten war, wurde der damalige Generalleutnant Hans Speidel im April 1957 Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte der NATO in Mitteleuropa (COMLANDCENT). In dieser Eigenschaft war er maßgeblich an der Integration der deutschen Streitkräfte in die NATO beteiligt. Weiterhin wurde General Adolf Heusinger 1960 zum Vorsitzenden des Militärausschusses berufen. Schließlich wurde mit dem NATO-Manöver „Hold Fast“, das in Deutschland stattfand, die feste Verbindung der deutschen Armee mit der NATO deutlich. Im Herbst 1960 stellt die Bundeswehr mit der 6. Panzergrenadierdivision, die Seite an Seite mit britischen, kanadischen und dänischen Soldaten üben, den Großteil der Teilnehmer.
Der Harmel-Bericht und die neue NATO-Strategie „Flexible Response“
- Hauptartikel: Harmel-Bericht, Flexible Response
Auf Anregung des damaligen belgischen Außenministers Pierre Harmel einigten sich im Dezember 1966 die Regierungen der NATO-Mitgliedsstaaten auf die „Durchführung einer umfassenden Analyse der internationalen Entwicklung seit der Unterzeichnung des Nordatlantikvertrages im Jahre 1949“. Am 13./14. Dezember 1967 verabschiedete der NATO-Rat dann den „Bericht des Rats über die künftigen Aufgaben der Allianz“.[7] Im als „Harmel-Bericht“ bekannt gewordenen Papier hieß es: „Militärische Sicherheit und eine Politik der Entspannung stellen keinen Widerspruch, sondern eine gegenseitige Ergänzung dar.“[8] Die NATO sollte also nicht nur als militärisches Bündnis ihre Aufgabe der Verteidigung - insbesondere durch Abschreckung - wahrnehmen, sondern auch als politisches Bündnis auf eine Entspannung der Situation hinwirken.
Die Bundeswehr nach Ende des kalten Krieges
Transformation
Seit dem Ende des Kalten Krieges verändert sich das Aufgabenspektrum der Bundeswehr. Die Landesverteidigung steht nicht mehr im Mittelpunkt, sondern Krisenbewältigung und Konfliktverhütung. Das stellt andere Anforderungen an die Soldaten und ihr Material. Der Prozess soll bis 2010 andauern.
Die Bundeswehr im internationalen Einsatz
- Kambodscha, 1992-1993, siehe: United Nations Transitional Authority in Cambodia
- Somalia, 1992-1993, siehe: Deutscher Unterstützungsverband Somalia, United Nations Operation in Somalia II
- Ruanda, 1994, siehe: United Nations Assistance Mission for Rwanda
- Irak, 1991-1996, siehe: United Nations Special Commission
- Einsätze im ehemaligen Jugoslawien, siehe auch: Bosnien-Herzegowina und Internationale Konflikte der Nachfolgestaaten Jugoslawiens
- Operation Sky Monitor 1992
- Operation Deny Flight 1993-1995
- Schneller Einsatzverband zur Unterstützung der UNPROFOR 1995
- Operation Deliberate Force 1995
- IFOR mit GECONIFOR 1995-1996
- Operation Sharp Guard, 1992-1996
- SFOR mit GECONSFOR 1996-2004
- KFOR seit 1999, siehe Kosovo, Kosovo-Krieg, United Nations Interim Administration Mission in Kosovo
- EUFOR Operation Althea, seit 2003
- Albanien, 1997, siehe: Operation Libelle, Lotterieaufstand
- Mittelmeer, seit November 2001, siehe: Operation Active Endeavour
- Afghanistan, seit Dezember 2001, siehe: ISAF und Operation Enduring Freedom
- Djibouti und Golf von Aden, seit Dezember 2001, siehe: Operation Enduring Freedom
- Demokratische Republik Kongo, Juni bis November 2006, siehe: EUFOR RD Congo
- Libanon, seit September 2006, Deutscher Einsatzverband Marine, siehe: United Nations Interim Force in Lebanon, Libanonkrieg 2006
Kampf gegen den Internationalen Terrorismus seit 2001
Seit 2001 ist die Bundeswehr auch im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus eingesetzt. Ein Marinekontingent überwacht seit Anfang 2002 von Stützpunkten auf Dschibuti das Seegebiet am Horn von Afrika als Teil der internationalen Operation Enduring Freedom. In der Anfangsphase waren daran drei Fregatten, fünf Schnellboote, mehrere Hilfsschiffe, Seefernaufklärer und Hubschrauber mit etwa 1.500 Soldaten beteiligt. Das war der bisher größte Einsatz der Marine seit 1990. Inzwischen ist der Umfang erheblich reduziert worden. Das Marinekontingent besteht aus einer Fregatte, zeitweilig einem Versorgungsschiff und einer kleinen Basis in Dschibuti.
Außerdem ist die Marine bereits seit Ende 2001 an der NATO-Operation Active Endeavour im Mittelmeer beteiligt.
Größere Übungen
Im Sommer 2004 nahm die Luftwaffe von Alaska aus, mit Tornado-Kampfflugzeugen an Cooperatice Cope Thunder teil, einer 15-tägigen großen multinationalen Übung im Pazifikraum.
Im Juni und Juli 2006 beteiligte sich die Bundeswehr an der Übung Steadfast Jaguar auf den Kapverden, dem ersten NATO-Manöver auf afrikanischem Boden. Die Übung mit 6.500 NATO-Soldaten diente dem Nachweis der Einsatzbereitschaft der NATO Response Force (NRF). Die deutsche Beteiligung bestand aus der Deutsch-französische Brigade und Marineeinheiten.
Verweise
Siehe auch
Literatur
- Rolf Clement, Paul E. Jöris: 50 Jahre Bundeswehr (2005), Verlag Mittler & Sohn, ISBN 3-813-20839-7
- Detlef Bald: Die Bundeswehr. Eine kritische Geschichte 1955-2005 (2005), C.H. Beck Verlag, ISBN 3-406-52792-2
Weblinks
- Jubiläumsseite der Bundeswehr mit multimedial aufbereitetem Zeitstrahl
- Artikel mit einigen Bildern aus den frühen Jahren der Bundeswehr
- Die Geschichte der Bundeswehr
Quellen
- ↑ Norbert M. Arnoldi: Chronologie der Bundeswehr (Teil 1), Abrufdatum: 17. April 2006, 19 Uhr
- ↑ Norbert M. Arnoldi: Chronologie der Bundeswehr (Teil 1), Abrufdatum: 17. April 2006, 18 Uhr
- ↑ Beitrag der „Agence France-Presse“ auf 123recht.net: Oberstes Gericht verhandelt über Einberufungspraxis der Bundeswehr, 18.01.2005, Seite 4. Abrufdatum 19. Dezember 2005, 16 Uhr
- ↑ Almut Lüder interviewt Wolfgang Schneiderhan: „Die Zeit der Masseneinsätze ist vorbei“, „Das Parlament“ 21/2005 vom 23.05.2005. Abrufdatum 19. Dezember 2005, 17 Uhr
- ↑ Film von Heinrich Billstein: Der Fall Nagold „GeschichtsZeit“ (WDR) 21/2005 vom 28.09.2001. Abrufdatum 19. Dezember 2005, 18 Uhr
- ↑ Wolfgang Radau in der Westdeutschen Zeitung: "50 Jahre Bundeswehr: 'Diamanten müssen geschliffen werden'", Abrufdatum 17. April 2006, 19 Uhr
- ↑ Weltpolitik.net: "Geschichte der NATO 1949-1990", Abrufzeitpunkt: 03.03.07, 19 Uhr
- ↑ Ryan C. Hendrickson für www.nato.int über die Amtszeit Manlio Brosios. Abrufzeitpunkt: 03.03.07, 19 Uhr
| Bild:Qsicon Lücke.png | Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Siehe Auskommentierte Überschriften – Insbesondere die meisten Ereignisse nach den 1960er-Jahren --King 20:06, 17. Apr 2006 (CEST)
Hilf Kefk, indem du die fehlenden Informationen recherchierst und einfügst! |
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