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Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union

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Die Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union ist die aufgrund von Art. 207 Abs. 3 Satz 1 EGV, Art. 121 Abs. 3 Euratom und Art. 28 Abs. 1 und 41 Abs. 1 EUV erlassene Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union. Sie wird als Beschluss des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Basisdaten
Titel: Geschäftsordnung des Rates
der Europäischen Union
Kurztitel: Geschäftsordnung des Rates
Rechtsmaterie: Europarecht
Erlassen
aufgrund von:
Art. 207 Abs. 3 EGV,
Art. 121 Abs. 3 Euratom und
Art. 28 Abs. 1 und 41 Abs. 1 EUV
Verkündungstag: 22. März 2004
(2004/338/EG, Euratom)
(ABl. EG L 106 vom 15. April 2004, S. 22-45)
Inkrafttreten: 23. März 2004
Letzte Änderung
durch:
Beschluss 2004/701/EG, Euratom
(ABl. L 319 vom 20. Oktober 2004, S. 15-16)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:1)
1. November 2004
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Sie löste die Geschäftsordnung vom 22. Juli 2002 (2002/682/EG, Euratom) ab.

Die Geschäftsordnung selbst besteht aus 28 Artikeln, die Organisation und Arbeitsweise des Rates regeln. Ihr angefügt sind fünf Anhänge: Anhang I ist eine Liste der Ratsformationen, Anhang II enthält in elf Artikeln Sonderbestimmungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates, Anhang III enthält weitere Ausführungsbestimmungen, Anhang IV enthält die Arbeitsmethoden des erweiterten Rates und Anhang V Bestimmungen über die Form der Rechtsakte.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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