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Geprüfte Sicherheit

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Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Die Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung, aber auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung vor Schaden sichern.

Bei der GS-Prüfung wird überprüft, ob das Produkt die Anforderungen des GPSG einhält. Sofern das Produkt unter europäische Richtlinien fällt (zum Beispiel Niederspannungsrichtlinie oder Maschinenrichtlinie oder EMV-Richtlinie), werden damit auch die Anforderungen dieser Richtlinien überprüft. Dazu gehört auch eine Beurteilung, ob die Bedienungsanleitung verständlich und vollständig ist. Funktionsprüfungen gehören nur soweit zum Prüfumfang, wie es für die Prüfung der Sicherheit erforderlich ist.

Das GS-Zeichen ist somit kein allgemeines Qualitätszeichen. Die Qualität über die Lebensdauer eines Produktes wird nicht geprüft.

Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen und ein produktbezogenes Zertifikat zu erhalten, muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle (GS-Stelle, z. B. VDE, LGA, TÜV, INNOVA-PS, BG-PRÜFZERT) einer Baumusterprüfung unterziehen. Eine Liste aller GS-Stellen ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügbar.

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates führt die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen (z. B. Überwachung der Fertigungsstätte) durch. Bei den Kontrollmaßnahmen wird überprüft, ob das produzierte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht oder Änderungen vorgenommen wurden. Diese meist jährliche Inspektion beinhaltet auch eine Überprüfung des Qualitätswesens und der Endproduktprüfung.

Bei relevanten Veränderungen an dem Produkt muss der Hersteller die GS-Stelle informieren. Relevante Änderungen sind alle Änderungen, die die Konformität mit dem GPSG beeinträchtigen könnten und vor allem Abweichungen zu dem von der Prüfstelle erstellten Prüfbericht bedeuten. Die Prüfstelle muss kontrollieren, ob die vorgenommenen Änderungen eine Nachprüfung oder je nach dem eine Änderung des Prüfberichtes erfordern. Je nach Änderung wird das veränderte Produkt einer nochmaligen Nach-Prüfung unterworfen.

Das GS-Zeichen kann für technische Arbeitsmittel und für verwendungsfertige Verbraucherprodukte zuerkannt werden (z. B. Maschinen, Handwerkzeuge, Spielzeuge, Elektrogeräte, Leuchten, Haushaltsgeräten oder Möbel).

Die Zertifizierung ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig. Die CE-Kennzeichnung ist ein Zeichen, das den freien Warenverkehr in Europa regelt und das die Hersteller in Eigenverantwortung aufbringen. Die CE-Kennzeichnung ist daher weder ein Qualitätszeichen noch ein Zeichen für Produktsicherheit.

Das GS-Zeichen bedeutet, dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prüfstelle das Produkt überprüft hat und Änderungen an dem Produkt meldepflichtig sind.

Das GS-Zeichen ist das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV , BG usw. sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.

Siehe auch


Weblinks

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