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Generalsuperior
Aus Kefk.
Der Generalsuperior ist der höchste Obere mancher Ordensgemeinschaften (Religiöser Titel). Die Bezeichnung trifft jedoch nur auf Männerorden zu, bei Frauenorden tritt an seine Stelle die Generaloberin. Der Amtssitz des Generalsuperiors ist das Generalat.
Auf einem Generalkapitel für sechs Jahre gewählt, besteht in allen Orden die Möglichkeit der Wiederwahl. In einigen Orden ist diese jedoch auf eine bestimmte Anzahl beschränkt.
Dem Generalsuperior obliegt die Leitung des Gesamtordens, worin er von seinem Generalrat unterstützt wird. In wichtigen Entscheidungen ist er verpflichtet seine Generalräte anzuhören und in verschiedenen Punkten auch an deren Votum gebunden. Zudem ist es seine Aufgabe, alle Konvente seines Ordens innerhalb von 3 Jahren einer Visitation zu unterziehen, wobei er in großen Ordensgemeinschaften auch von einem Visitator unterstützt werden kann. In seiner gesamten Amtsführung ist er der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens gegenüber verantwortlich.
Bei den klassischen Mönchs- oder Chorherren-Orden tritt an die Stelle des Generalsuperiors ein Generalabt, bei den Benediktinern ein Abtprimas dessen Rechte jedoch nicht so weitreichend sind.
In der griechisch-orthodoxen Kirche hat der Archimandrit ein in etwa vergleichbare Stellung.
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