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Generalgouverneur
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Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Deutsches Reich: der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem von 1939-1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement. Einziger Generalgouverneur war Hans Frank.
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Großbritannien: im Commonwealth of Nations der Vertreter der britischen Krone in den selbständigen Ländern (den ehemaligen Dominions), soweit sie nicht eine republikanische Staatsform angenommen haben.
- Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859 - 1947)
- Russland: im russischen Zarenreich der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Schweden: Das Königreich Schweden ließ das zu Schweden gehörende Pommern, später Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund und der Insel Rügen) durch Generalgouverneure verwalten.
- Diese sind im Artikel Liste der schwedischen Statthalter in Pommern aufgelistet.
