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Gemeinschaftsagenturen der Europäischen Union
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Die Gemeinschaftsagenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union und mit Aufgaben im Rahmen der ersten Säule der EU, den Europäischen Gemeinschaften betraut. Sie sind damit ein Teilbereich der Agenturen der Europäischen Union. Die Agenturen sind Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.
Die Agenturen sollen die Mitgliedstaaten und ihre Bürger unterstützten. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung.
Agenturen
- Europäische Agentur für den Wiederaufbau
- Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
- Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
- Europäische Agentur für Flugsicherheit
- Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
- Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Europäische Arzneimittelagentur
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
- Europäische Eisenbahnagentur
- Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Europäische Stiftung für Berufsbildung
- Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
- Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
- Europäische Umweltagentur
- Gemeinschaftliches Sortenamt
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
- Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union
In Vorbereitung
Einige Agenturen befinden sich derzeit im Planungsstadium oder stehen kurz vor der Aufnahme der Tätigkeit:
- Europäische Fischereiaufsichtsagentur
- Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde
- Europäisches Amt für chemische Stoffe
- Europäische Agentur für Grundrechte
Weblinks
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