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Gemeinkostenverfahren
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Das Gemeinkostenverfahren (GKV) ist ein in Deutschland verwendetes Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung, das im Gegensatz zum international üblichen Umsatzkostenverfahren (UKV) steht.
Die Ermittlung der Kosten der Periode wird insoweit vereinfacht, als zum Zwecke der Ergebnisermittlung die gesamten primären Kosten der Periode dem Umsatz gegenübergestellt werden. Sofern keine Bestandsveränderungen auftreten, kann das Betriebsergebnis nach dem GKV somit ohne den Umweg über eine Kostenstellenrechnung ermittelt werden. Weichen Umsatz und Produktion der Periode voneinander ab, so stellt das GKV nicht mehr ausschließlich auf den Umsatz ab, sondern ermittelt die Gesamtleistung der Periode, um Kosten und Leistungen der Periode vergleichbar zu halten. Liegt die Produktion einer Periode über dem Absatz, so ist der Umsatzerlös um die zu Herstellkosten bewerteten Bestandserhöhungen und evtl. aktivierte Eigenleistung zu ergänzen. Umgekehrt sind aus dem gleichen Grunde die Kosten der Periode um zu Herstellkosten bewertete Bestandsminderungen zu erhöhen, wenn mehr Mengeneinheiten umgesetzt werden, als in der Periode produziert wurden. Auch das GKV setzt zur Ermittlung der Herstellkosten der Bestände folglich eine Kostenträgerstückrechnung voraus.
Erfolg = Gesamtleistungen – Gesamtkosten
Die Ergebnisrechnung nach dem GKV erlaubt aufgrund der primären Gliederung der Kostenarten – ähnlich wie die GuV – eine unkomplizierte Kostenstrukturanalyse und ermöglicht es, relativ schnell abzuschätzen, wie sich die absolute relative Entwicklung einzelner Kostenarten auf das Gesamtergebnis auswirkt.
