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Gelichter

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Gelichter (veraltet) sind Personen gleicher Art im Sinne von Zeitgenossen gleichen Standes bzw. Personen, die sich einander in irgendeiner beliebigen Weise ähnlich sind. Dieses Wort schrieb Johann Christoph Gottsched das erste Mal nieder[1] und fand Eingang in die Oeconomische Encyclopädie von J.G. Krünitz (1773 - 1858).

Quellen

  1. http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/g/kg01326.htm Zum Eintrag "Gelichter" der Oeconomischen Encyclopädie von Krünitz
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