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Geländewagen
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Geländewagen sind Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von asphaltierten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme und alle Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit ausgestattet. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.
Sie zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- hohe Bodenfreiheit
- kurze Karrosserieüberhänge
- Rahmenbauweise
- Allradantrieb
- stark untersetztes Getriebe
- Differentialsperre
- verschränkungsfähiges Fahrwerk (oft Starrachsen)
- große Räder und grobes Reifenprofil
- robuste, einfache Technik
Sie werden vorwiegend von Streitkräften, Jägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Motorsport genutzt.
Mit den Geländewagen verwandt sind Sports Utility Vehicles (SUV) und Amphibienfahrzeuge.
In den 1990er Jahren entwickelte sich das Fahren von Geländewagen und Sports Utility Vehicles zu einer regelrechten Mode, auch dort wo es funktional nicht notwendig ist, häufig auch als Zweitwagen in wohlhabenderen Haushalten.
Inhaltsverzeichnis |
Maßzahlen
Für die Geländegängigkeit gibt es charakteristische Maßzahlen:
- Wattiefe ist die Wassertiefe, die bei langsamer Fahrt durchfahren werden kann.
- Steigfähigkeit
- Bodenfreiheit
- Böschungswinkel vorne und hinten
- Rampenwinkel
- Verschränkungsfähigkeit
Verbreitete und bekannte Geländewagenmodelle
- Alfa Romeo Matta
- Daihatsu Rocky
- Dodge CUCV
- Fiat_Panda 4x4
- GAZ-61
- GAZ-69
- Hummer H1 + Humvee
- International Harvester Scout Modelle
- Jeep
- Lada Niva
- Land Rover
- Mercedes-Benz G-Klasse, Wolf (Bundeswehr)
- Mitsubishi Pajero
- DKW Munga
- Nissan Patrol
- Steyr-Daimler-Puch Haflinger und Pinzgauer
- Suzuki Grand Vitara
- Suzuki LJ-Reihe (z.B. Suzuki LJ 80)
- Suzuki SJ-Reihe (Suzuki Samurai/SJ 413, Suzuki SJ 410)
- Toyota Land Cruiser
- UAZ 469
- Unimog
- VW Iltis
Rechtliches
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 70/156 EWG definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:
- Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben
- Differentialsperre.
Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500-1000kg ungebremste und bis 5t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.
Weblinks
| Wiktionary: Geländewagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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