Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Geheimer Rat

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Geheimer Rat war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten unterstand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, insbesondere über den Erlass von Verordnungen, Beschluss fasste. Vorläufer bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts war der österreichische Hofrat. Geheimrat und Hofrat sind somit nichtakademische Titel.

Im Geheimen Rat waren anfangs noch ständische Elemente vertreten, bald jedoch überwog das reine Beamtentum. Die verschiedenen Zweige der landesherrlichen Verwaltung fanden in ihm eine Anlaufstelle und oft auch einen Hebel, eigene Interessen und Absichten durchzusetzen oder zumindest in das Blickfeld des Herrschers zu rücken. Der Geheime Rat ermöglichte andererseits eine planmäßige Organisation der gesamten Verwaltung. Er war damit die wichtigste Handhabe zur Befestigung der landständischen Mitregierung und zur Erweiterung und Durchführung der landesherrlichen (öffentlichen) Gewalt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die Entwicklung in Deutschland verfolgte anfangs ähnliche Wege wie in Frankreich, wo der Conseil du Roi schon im 15. Jahrhundert zur Ausübung der königlichen Verordnungsgewalt diente. Durch die Einrichtung verantwortlicher Ministerien und überhaupt des konstitutionellen Systems wurde die staatsrechtliche Stellung des Geheimen Rats allerdings einschneidend verändert.

Mit der Entwicklung des Konstitutionalismus und der Mitwirkung der Volksvertretung bei den Akten der Gesetzgebung verlor der Geheime Rat seine Bedeutung, doch erhielt sich manche derartige Körperschaft als begutachtendes Kollegium für wichtige Fragen der Gesetzgebung in manchen Verfassungen noch für einige Zeit, so der Staatsrat in Preußen. Daneben gab es einen Staatsrat in Bayern und seit 1879 auch in Elsaß-Lothringen.

Bedeutung des Titels

Die Bedeutung des Titels leitet sich von einer früheren Nebenbedeutung des Wortes „geheim“ ab, welches auch so viel wie "vertraut" bedeuten konnte. Der Geheimrat war folglich der vertraute - der ins Vertrauen gezogene - Ratgeber seines Herren.

Die Mitglieder des Geheimen Ratskollegiums hatten den Titel „Geheimer Rat“ oder auch „Geheimrat“. In Preußen wurden die Mitglieder des Geheimen Rats seit der Mitte des 17. Jahrhunderts Wirklicher Geheimer Rat genannt, im Unterschied zu den Mitgliedern des Justiz- und Domänenausschusses, die nur den einfachen Titel führten. Später wurde der Titel „Wirklicher Geheimer Rat“ als Auszeichnung an höchste Beamte verliehen.

Der Titel war in der Regel mit dem Prädikat Exzellenz verbunden. Im übrigen war Geheimer Rat der Titel der obersten Beamten, namentlicher Ministerialdirektoren, der vortragenden Räte in den Ministerien, der ersten Räte in den Kollegien etc. In der Regel war der Titel dann mit einem Zusatz, aus dem das Ressort hervorging, in welchem der betreffende Rat beschäftigt war, verbunden, z. B. Geheimer Regierungsrat, Geheimer Finanzrat, Geheimer Justizrat etc. Auch als bloßer Titel, ohne dass damit eine amtliche Funktion verbunden war, wurde der Titel Geheimer Rat zur Auszeichnung verliehen, insbesondere der Geheime Kommerzienrat an hervorragende Kaufleute und Industrielle, der Geheime Ökonomierat an verdiente Landwirte usw. Auch die Subalternbeamten, wie Kanzlei-, Rechnungsräte, erhielten in Preußen nach längerer Dienstzeit den Titel Geheimer Rat.

Geheimrat ist kein, wie oft fälschlicherweise angenommen, österreichischer Amtstitel. Dort wird der Titel „Hofrat“ als Auszeichnung verwendet, obwohl es seit der Ausrufung der Republik es keinen Hof mehr gibt. Nur Beamte tragen den Titel „Wirklicher Hofrat“.

England

Über den Geheimen Rat in England, siehe Privy Council.

Personen mit dem Titel „Geheimrat“

Erwähnenswert

  • Das heute noch geläufige Wort Geheimratsecken spielt auf die Ehre und das Alter der Titelträger an.

Siehe auch

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Geheimer_Rat, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge