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Gegenleistung

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Gegenleistung ist bei einem gegenseitigen Vertrag diejenige Leistung, die der anderen Partei im Gegenzug für die ihrige versprochen wird.

Die Gegenleistung besteht (außer beim Tauschvertrag oder vergleichbaren Konstruktionen) immer aus einer Geldleistung, während die eigentliche Leistung den jeweiligen Vertrag typisiert (Miete: Überlassung einer Sache, Kaufvertrag: Übereignung und Besitzverschaffung einer Sache, Werkvertrag: Herstellung eines Werks etc.). Die Gegenleistung wird auch als Entgelt bezeichnet.

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