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Gefahrstoff

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Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitung), die in der EU harmonisiert nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft werden. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) sowie durch R- und S-Sätze angegeben.

Als zusätzliches Gefährdungspotential gilt die Einstufung als CMR-Stoff (cancerogen, mutagen, reprotoxisch, in Deutschland entsprechend Gefahrstoffverordnung auch "KMR")

Inhaltsverzeichnis

Begriffsklärung

  • Wenn Gefahrstoffe transportiert werden, spricht man von Gefahrgut - die beiden Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut sind nicht identisch: Die Gefahrstoffkennzeichnung soll über Gefahren beim Umgang mit den Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung) informieren, die Gefahrgutkennzeichnung ist auf die Transportgefahren abgestellt (z. B. mit Infos für die Feuerwehr). So unterliegen auch nicht alle Stoffe jeweils beiden Bestimmungen. Darüberhinaus umfasst der Begriff Gefahrgut neben Substanzen auch ganze Produkte (wie Munition, Geräte, Bauteile und ähnliches).
  • Im Fall eines Unfalles mit einem Gefahrstoff spricht man auch oft von einem Schadstoff, dessen Freisetzung oder unkontrollierte Reaktion zu einem Gefahrgutunfall geführt hat.
  • Gefahrgüter sind auch nicht mit gefährlichem Abfall (Sondermüll) zu verwechseln. Hier gilt ebenso, dass nicht jeder gefährliche Abfall unbedingt ein Gefahrstoff ist.

Übersicht

  [1] Gefahrenbezeichnung Einstufung Beispiele
Bild:Hazard E.svg E explosionsgefährlich wenn sie leicht explodieren können TNT, Glycerintrinitrat, Pikrinsäure
Bild:Hazard F.svg F+ hochentzündlich wenn ihr Siedepunkt unter 35 °C und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 0 °C liegt Wasserstoff, Ethin, Diethylether
Bild:Hazard F.svg F leichtentzündlich wenn sie sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und später entzünden können und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 21 °C liegt Aceton, Benzin, Ethanol
Bild:Hazard O.svg O brandfördernd wenn sie, ohne selbst brennbar zu sein, eine Verbrennung unterstützen Sauerstoff, sauerstoffreiche Salze wie Kaliumchlorat, Peroxide, Fluor
Bild:Hazard T.svg T+ sehr giftig wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheits<b/>schäden verursachen können Heroin, Nikotin
Bild:Hazard T.svg T giftig wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können Methanol, Tetrachlormethan
Bild:Hazard X.svg Xn gesundheitsschädlich wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können Kaliumchlorat
Bild:Hazard C.svg C ätzend wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können (siehe Pathohistologie) Schwefelsäure, Natronlauge, Abflussreiniger
Bild:Hazard X.svg Xi reizend wenn sie, ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können Kaliumcarbonat, Natriumcarbonat
Bild:Hazard N.svg N umweltgefährlich wenn sie Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen verändern können, so dass dadurch sofort oder später Umwelt<b/>schäden hervorgerufen werden können Kaliumpermanganat
[1] Die Kennbuchstaben sind nicht Gegenstand der Kennzeichnung.
Die von der EU festgelegten Gefahrenbezeichnungen in englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache siehe unter Gefahrensymbole.

CMR-Stoffe

Die Kennzeichnung krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, die CMR-Stoffe, mit T oder Xn hängt von der Einstufung dieser Substanzen ab. Es gibt hierbei 3 Kategorien, wobei die Gefährlichkeit von 1 nach 3 abnimmt:

  • Kategorie 1: aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen
  • Kategorie 2: bei Tieren nachgewiesen, wird beim Menschen vermutet
  • Kategorie 3: es wird angenommen, dass es beim Menschen so ist

Ist ein CMR-Stoff in die Kategorie 1 oder 2 eingestuft, d. h. dass dessen krebserzeugende, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdende beim Menschen bzw. im Tierversuch nachgewiesen werden konnten, erfolgt die Kennzeichnung mit „T - giftig“, falls die akute Toxizität keine Einstufung T+ erfordert.

Ist der Stoff in die Kategorie 3 eingestuft, d. h. ist er möglicherweise krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, so ist er mit „Xn - gesundheitsschädlich“ zu kennzeichnen, falls die akute Toxizität keine Einstufung in T bzw T+ erfordert.

Gesetzliche Regelung

Allgemein sind gültig:

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gibt es europäische Gefahrstoffrichtlinien, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden.

Umgang mit Gefahrstoffen

Der Gesetzgeber fasst alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter dem Begriff Umgang mit Gefahrstoffen zusammen.

Allgemein gilt:

  • Vermeiden
  • Eindämmen
  • Schützen

Möglichst auf ungefährliche Stoffe umsteigen. Gefahrstoffe so wenig wie möglich verwenden, evt. Arbeitsbereiche abtrennen und/oder spezielle Filter in den Absauganlagen verwenden. Wenn das nicht reicht, muss den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Für den Arbeitgeber gilt:

  • Es besteht Prüfungspflicht! Handelt es sich überhaupt um einen Gefahrstoff?
  • Bei einem Gefahrstoff besteht Kennzeichnungspflicht.
  • Das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt muss vorhanden sein. Mitarbeiter haben Recht auf Einsichtnahme.
  • Warnschilder müssen aufgestellt werden.
  • Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, müssen speziell und regelmäßig an Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
  • Je nach Gefahrstoff ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung der Mitarbeiter durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner verpflichtend.
  • Für jeden Gefahrstoff muss gemäss §16 Gefahrstoffverordnung eine Ersatzstoffsuche durchgeführt und das Ergebnis dieser Recherche dokumentiert werden.

In Deutschland ist der der Umgang mit radioaktiven Stoffen (Schutz der Arbeitnehmer) in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt (nicht in der Gefahrstoffverordnung).

Literatur

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lehrveranstaltungen - Institut für Umweltrecht, Johanes Kepler Universität Linz (gibt einen guten überblick über die rechtliche Situation)
  2. Suchbegriff: ChemG im ris.bka, Gefahrstoffrecht ist Bundesrecht
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