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Gefahrenmeldeanlage
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Eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) nach DIN VDE 0833 ist eine Anlage die Gefahren, für Sachwerte und Leben, durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig erkennt und meldet. Diese Funktion setzt die Überwachung der Übertragungswege und die Erfassung von Störungen und Sabotage voraus.
Ebenso ist ein Ausfall zu vermeiden. Eine GMA besteht mindestens aus folgenden Teilen:
- Melder
- Meldelinien, -leitungen
- Energieversorgung
- Signalgeber (optisch/ akustisch)
- Zentrale Recheneinheit
- Bedienelemente
Eine GMA muss über zwei voneinander unabhängige Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen sowie Alarme sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Dies wird von Leitstellen wahrgenommen.
Die Gefahrenmeldeanlage ist ein Sammelbegriff für
- Brandmeldeanlage (BMA)
- Überfallmeldeanlage (ÜMA)
- Einbruchmeldeanlage (EMA)
- Gemeinsame Aufschaltung von mind. 2 Grundarten einer GMA = Integrierte GMA
Nach DIN VDE0833 muss für Gefahrenmeldeanlagen ein Betriebsbuch geführt werden.
