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Gebhard von Mansfeld
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Graf Johann Gebhard von Mansfeld († 2. November 1562 in Frankfurt am Main) war von 1558 bis 1562 Erzbischof des Erzbistums Köln.
Leben
Johann Gebhard wurde als 16. Kind des Grafen Ernst II. von Mansfeld zu Vorderort und dessen zweiter Ehefrau Dorothea zu Solm-Lich geboren.
Am 26. Juli 1558 wurde er Erzbischof von Köln. Seine Wahl fand nicht bei allen Klerikern der Diözese Wohlwollen, so versuchte der angesehene Johannes Gropper, Propst zu Bonn, bei Papst Paul IV. gegen die Wahl zu intervenieren.
Brereits als Domherr im Konkubinat lebend, wählte ihn das Kölner Domkapitel am 26. Juli 1558 zum Erzbischof, als welcher er am 31. Januar 1560 die päpstliche Bestätigung erhielt. Auch als Erzbischöf nahm er seine Mätresse mit sich und bemühte sich um eine Versorgung seiner Kinder, welchen er u. a. Grundbesitz innerhalb der Stadt Köln erwarb. Bereits vor der Besteigung des Kölner Erzstuhls war Mansfeld, der niemals die Weihen erhielt, verschuldet.
Um 1560 verlor er den Einfluss auf das Suffraganbistum Utrecht, das im Zuge einer Neuordnung der Diözesen selbst zur Erzdiözese wurde.
Johann Gebhard verstarb am 2. November 1562 in Frankfurt, kurz nach der Wahl Maximilians II. zum Deutschen Kaiser, an der er als einer der Kurfürsten in Frankfurt hatte teilnehmen müssen. Da er gemäß der Goldenen Bulle auch die in Aachen vorzunehmende Krönung hätte durchführen müssen, wurde auf die weite Reise nach Aachen verzichtet und Maximilian in Frankfurt gekrönt. Durch Gebhards plötzlichen Tod wurde die Tradition begründet, Kaiserkrönungen in Frankfurt durchzuführen, wodurch der Aachener Pfalzkapelle dieses Privileg verloren ging.
| Vorgänger | Erzbischof von Köln 1558-1562 | Nachfolger |
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Graf Johann Gebhard von Mansfeld |
| ALTERNATIVNAMEN | Gebhard von Mansfeld |
| KURZBESCHREIBUNG | Erzbischof des Erzbistums Köln |
| STERBEDATUM | 2. November 1562 |
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