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Gebäude
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Ein Gebäude - umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet - ist ein Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Objekten zu dienen (so oder ähnlich werden Gebäude in den Bauordnungen der deutschen Bundesländer definiert). Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu.
Definition: Gebäude sind dauerhaft errichtete, überdachte und planungswichtige Bauwerke mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzräumen.
In der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist die Definition wie folgt: „Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Objekten zu dienen“.
Inhaltsverzeichnis |
Differenzierung
Wie bei dem Begriff Bauwerk gibt es auch hier keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
nach Konstruktion und Material
Zum Beispiel:
- Massivbau, Schottenbauweise oder Skelettbauweise
- Mauerwerksbau, Lehmbau oder Holzbau
siehe dazu auch: Kategorie:Baukonstruktion, Bauartklasse
nach Funktion
auch bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Siehe dazu auch die Liste von Bauwerken nach Funktion. Einige Funktionen sind:
- Wohnen: Wohngebäude, Wohnhaus
- Arbeiten: z. B. Bürogebäude, Fabrik, Werkstatt
- Handel, Lagerung, Warenumschlag: Speicher, Kaufhaus
- Gesellschaftliches Leben: z. B. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Regierungsgebäude
- Gesundheit und Fürsorge: z. B. Krankenhäuser, Heime, Strafvollzugsanstalten
- Kultur: z. B. Versammlungsgebäude, Bibliotheken, Konzerthäuser, Opernhäuser
- Religion: z. B. Sakralgebäude wie Tempel, Kirchengebäude
- Freizeit: z. B. Sporthallen, Schwimmbäder
- Verkehr: z. B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Fluggastabfertigungsgebäude,
nach Gestalt
Es existieren freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie Doppelhäuser und Reihenhäuser. Auch zusammenhängende Gebäudeeinheiten können als einzelne Gebäude gelten, wenn sie jeweils ein eigenes Erschließungssystem (eigener Eingang und eigenes Treppenhaus), ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem besitzen und einzeln nutzbar sind. Auch Ensembles verschiedenartig genutzer Gebäude können eine gestaltliche Einheit darstellen, z. B. Dreiseithof oder Vierseithof.
siehe dazu auch: Kategorie:Bauform und Kategorie:Gebäudeensemble
nach rechtlichen Gesichtspunkten
- im Baurecht: öffentliches Gebäude, Privatgebäude, Landwirtschaftliches Nebengebäude, …
- im Sachenrecht: Immobilie, Superädifikat (Österreich),…
- Kriterien der Gebäudeversicherung: Bauartklasse, Nebengebäude, Garage, …
nach Energiestandard
Es gibt Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bis hin zu sogenannten Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.
siehe dazu auch: Kategorie:Energiestandard (Gebäude)
Siehe auch
- Portal:Architektur und Bauwesen, Architektur, Bauingenieurwesen
- Die Kategorie:Liste_(Bauwerk) enthält diverse Gebäudelisten
Weblinks
| <imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden | Wikibooks: Bautechnische Höhenweltrekorde – Lern- und Lehrmaterialien |
| Wiktionary: Gebäude – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
