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GAMS-Regel
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Die GAMS Regel beinhaltet die wichtigsten Sofortmaßnahmen von Einsatzkräften bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen. Sie fasst Maßnahmen zusammen, die jede Feuerwehr durchführen kann und muss.
Die GAMS-Regel wurde vom ehemaligen Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Graz, Otto Widetschek, 1978 als GAS-Regel aufgestellt und im Laufe der Jahre zur GAMS-Regel erweitert.
Die Punkte der GAMS Regel sind:
Inhaltsverzeichnis |
Gefahr erkennen
- Eigene Lage: z. B.: Eigene Mannschaft und Ausrüstung (Kann auf Gefahrgutzug gewartet werden?), Literatur
- Allgemeine Lage: z. B.: Wetter oder Geländestrukturen
- Schadenslage: z. B.: Vorhandene Gefahren, Ursache des Schadens
Absperrung errichten
- Eigenschutz beachten: z. B.: Einsatzstelle mit dem Wind anfahren, Sicherheitsabstand
- Schadensstelle sichen: z. B.: Sicherheitsabstand 50 m - bei Explosivstoffen 1.000 m für Unbeteiligte, 500 m für Einsatzkräfte
- Weitere Maßnahmen: z. B.: Führungsorganisation
Menschenrettung
- z. B.: geeignete Schutzkleidung, Dekontamination
Spezialkräfte anfordern
- z. B.: den entsprechenden Sonderdienst, wie Tauchdienst, Strahlenschutzdienst oder externe Kräfte wie TUIS, Fachberater, betroffene Firma
Siehe auch
Weitere wichtige Regeln im Feuerwehreinsatz sind die 3A-Regel, die HAUS-Regel und die AIRBAG-Regel.
Weblinks
- Faltblatt des Kreisfeuerwehrverbandes Hof zum Umgang mit Gefahrstoffen an der Einsatzstelle (pdf, 1.0 MB) auf Seite 4 bis 8
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